Der thyssenkrupp Konzern befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Ziel ist die Neuaufstellung des traditionsreichen Industriekonzerns, um auf veränderte Marktbedingungen und wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Dieser Umbau umfasst die mögliche Verselbstständigung oder Teilverkäufe von Geschäftsbereichen, insbesondere der Stahlsparte. Solch weitreichende strukturelle Veränderungen werfen unweigerlich Fragen nach den Folgen für die etablierte Unternehmenskultur und insbesondere die Arbeitnehmermitbestimmung auf. Wie wirkt sich der radikale Konzernumbau konkret auf die Rechte, die Einflussmöglichkeiten und die Gremien der Mitbestimmung bei thyssenkrupp aus und welche Herausforderungen ergeben sich daraus für Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften?
Der thyssenkrupp Konzernumbau: Dimensionen und Ziele
Der aktuelle Konzernumbau bei thyssenkrupp ist eine direkte Reaktion auf ein komplexes Zusammenspiel globaler Marktkräfte und hausgemachter Herausforderungen. Über viele Jahre hinweg litt der diversifizierte Industriekonzern unter operativer Ineffizienz, einem erheblichen Schuldenberg und Schwierigkeiten, seine unterschiedlichen Geschäftsbereiche strategisch scharf zu positionieren. Verschärft wurde die Situation durch volatile Rohstoffpreise, intensiven Wettbewerb, insbesondere aus Asien, und den dringenden Bedarf an massiven Investitionen in neue Technologien, wie z.B. die Dekarbonisierung der Stahlproduktion. Der Vorstand unter der Leitung von Miguel López verfolgt das ambitionierte Ziel, thyssenkrupp grundlegend zu transformieren, um das Unternehmen zukunftsfähig, agiler und letztlich profitabler zu gestalten.
Die Strategie der Restrukturierung basiert auf zwei Hauptpfeilern: Einerseits die Fokussierung auf jene Bereiche, die als Kernkompetenzen oder Zukunftsmärkte identifiziert wurden, andererseits die Verselbstständigung oder der Verkauf von Einheiten, die nicht mehr strategisch passen oder hohe Kapitalanforderungen haben. Die geplante Verselbstständigung oder ein Teilverkauf der Stahlsparte (thyssenkrupp Steel Europe) ist dabei das prominenteste Beispiel und hat weitreichende historische und wirtschaftliche Implikationen. Aber auch andere Geschäftsbereiche wurden bereits veräußert (wie Teile des Automotive-Geschäfts) oder stehen zur Disposition. Zukunftsfelder wie Marine Systems und Decarbon Technologies sollen hingegen gestärkt, strategische Partnerschaften gesucht oder ein Börsengang einzelner Teile geprüft werden. Der Umbau ist somit ein Prozess, der die gesamte Struktur des Konzerns fundamentale verändert und eine Transformation von einem breiten Industriekonglomerat hin zu fokussierteren Einheiten bedeutet. Die dahinterstehenden Motive sind klar: Steigerung der Effizienz, Kapitalbeschaffung für notwendige Investitionen und eine flexiblere Struktur, um auf Marktveränderungen schneller reagieren zu können. Der Zeitrahmen für diesen „gigantischen Konzernumbau“ (https://www.tichyseinblick.de/wirtschaft/thyssenkrupp-vor-zerschlagung-gigantischer-konzernumbau/) ist ambitioniert und erstreckt sich über die nächsten Jahre.
Die Mitbestimmung bei thyssenkrupp: Ausgangslage und rechtlicher Rahmen
Die Arbeitnehmermitbestimmung hat bei thyssenkrupp eine lange und traditionsreiche Geschichte. Als Urgestein der deutschen Montanindustrie war der Konzern seit jeher ein Musterbeispiel für eine starke Arbeitnehmervertretung, die maßgeblich von der Industriegewerkschaft IG Metall geprägt wurde. Die Struktur der Mitbestimmung ruht auf zwei Säulen: der betrieblichen und der unternehmerischen Mitbestimmung.
Die betriebliche Mitbestimmung ist primär im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Auf dieser Ebene üben die Betriebsräte an den einzelnen Standorten und die Gesamtbetriebsräte ihre Rechte aus. Sie haben weitreichende Informations‑, Anhörungs‑, Beratungs- und teilweise Zustimmungsrechte bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie z.B. Einstellungen, Entlassungen, Arbeitszeiten, Umstrukturierungen oder Sozialplänen (§§ 87 ff., 111 ff. BetrVG). Bei einem großen Konzern wie thyssenkrupp spielen auch Konzernbetriebsräte eine wichtige Rolle, um unternehmensübergreifende Themen zu gestalten.
Die unternehmerische Mitbestimmung findet auf Ebene der Unternehmensführung statt, insbesondere im Aufsichtsrat. Für große Aktiengesellschaften wie thyssenkrupp, die in der Regel dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 unterliegen, besteht der Aufsichtsrat paritätisch aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Bei thyssenkrupp, das lange Zeit unter das Montan-Mitbestimmungsgesetz fiel (was eine noch stärkere Arbeitnehmerbeteiligung vorsieht), war die Tradition der paritätischen Besetzung sogar noch tiefer verwurzelt. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, darunter auch Vertreter der IG Metall, haben das Recht, die Unternehmensstrategie und wichtige Entscheidungen mitzugestalten. Dieser rechtliche Rahmen bildet die Basis für den Einfluss der Arbeitnehmer auf die Geschicke des Konzerns und stellt einen wichtigen Faktor für den sozialen Frieden im Unternehmen dar.
Konkrete Auswirkungen des Umbaus auf betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung
Der tiefgreifende Konzernumbau bei thyssenkrupp, der auf eine höhere Effizienz und eine Fokussierung auf Kerngeschäfte abzielt, hat signifikante Auswirkungen auf die etablierten Strukturen und Praktiken der Arbeitnehmermitbestimmung. Die geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen wie die Ausgliederung von Geschäftseinheiten, Standortschließungen, signifikante Stellenabbauprogramme und die Suche nach neuen Partnerschaften oder Eigentümern tangieren das Herzstück der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung. Auf betrieblicher Ebene sehen sich die Betriebsräte mit einer Vielzahl komplexer Herausforderungen konfrontiert. Jede geplante Veränderung, sei es die Schließung eines Standorts oder der Abbau von Arbeitsplätzen, erfordert die Beteiligung der Betriebsräte gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dies umfasst Informations‑, Beratungs- und teilweise Zustimmungsrechte, insbesondere bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen (§ 99, § 102 BetrVG), sowie bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG). Die Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen wird zur zentralen Aufgabe, um die Folgen für die betroffenen Beschäftigten abzumildern.
Die schiere Dimension des Umbaus führt jedoch zu einer erhöhten Belastung der Mitbestimmungsgremien und kann als „Einschnitt“ in die bisherige, oft auf Stabilität ausgelegte Mitbestimmungspraxis empfunden werden. Kritische Stimmen beobachten, dass unter dem Druck schneller Veränderungen die umfassende und sorgfältige Ausübung der Mitbestimmungsrechte erschwert wird. Insbesondere bei geplanten Carve-outs oder Teilverkäufen stellen sich komplexe rechtliche Fragen bezüglich des Übergangs von Arbeitsverhältnissen (§ 613a BGB) und der Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Die unternehmerische Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist ebenfalls direkt betroffen. Die strategischen Entscheidungen über die Zukunft von Geschäftsbereichen werden hier getroffen, wobei die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eine wichtige Kontroll- und Beratungsfunktion wahrnehmen. Ihre Einflussmöglichkeiten hängen jedoch stark von der konkreten Ausgestaltung der neuen Strukturen ab. Eine Zerschlagung des Konzerns oder die Bildung neuer, eigenständiger Gesellschaften könnte die Konzernmitbestimmung aufweichen und die bisherige, über alle Geschäftsbereiche reichende Einflussnahme fragmentieren. Die Quelle Thyssenkrupp vor Zerschlagung: Gigantischer Konzernumbau steht … beschreibt den Umbau als „gigantisch“ und thematisiert den „massiven Einschnitt in die betriebliche Mitbestimmung“, insbesondere in der Stahlsparte, was die beobachteten Auswirkungen auf die Mitbestimmungspraxis unterstreicht. Die Notwendigkeit, schnell auf Marktanforderungen zu reagieren, darf die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer nicht aushöhlen.
Der Stahlbereich im Fokus: Besondere Herausforderungen für die Arbeitnehmervertretung
Die traditionsreiche Stahlsparte von thyssenkrupp, bekannt als thyssenkrupp Steel Europe, steht im Zentrum des aktuellen Konzernumbaus und damit auch im Fokus der Herausforderungen für die Arbeitnehmermitbestimmung. Historisch bedingt verfügt der Stahlbereich über eine besonders starke und verwurzelte Mitbestimmungstradition und gut organisierte Arbeitnehmervertretungen, einschließlich eines einflussreichen Gesamtbetriebsrats Steel. Die Pläne des Vorstands für die Stahlsparte, die von einem Carve-out (also einer rechtlichen Verselbstständigung) über die Suche nach strategischen Partnern bis hin zu einem möglichen Teilverkauf reichen, stellen die Arbeitnehmervertreter vor immense Aufgaben. Jede dieser Optionen birgt spezifische Risiken und Auswirkungen auf die bestehenden Mitbestimmungsstrukturen.
Im Falle eines vollständigen Carve-outs und der Gründung einer eigenständigen Gesellschaft müssen die Weichen für die zukünftige unternehmerische Mitbestimmung im Aufsichtsrat dieser neuen Einheit gestellt werden. Dies erfordert oft komplexe Verhandlungen über die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes (sofern die Schwellenwerte erreicht werden) oder anderer rechtlicher Rahmenbedingungen. Auf betrieblicher Ebene sind die lokalen Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat mit den Folgen potenzieller Kapazitätsanpassungen, Standortveränderungen oder sogar Teilschließungen konfrontiert. Die Verhandlung von neuen Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Gegebenheiten der verselbstständigten Stahlgesellschaft zugeschnitten sind, wird notwendig. Die Suche nach Partnern wirft Fragen nach der zukünftigen Unternehmenskultur und der Integration unterschiedlicher Mitbestimmungspraktiken auf. Für die Arbeitnehmervertretung Stahl geht es dabei nicht nur um die Sicherung von Arbeitsplätzen und Standorten, sondern auch um den Erhalt des historisch gewachsenen Einflusses und der Beteiligungsrechte in einer potenziell stark veränderten Unternehmenslandschaft. Die Komplexität der Materie und die Unsicherheit über den finalen Weg für die Stahlsparte erhöhen den Druck auf alle Beteiligten.
Reaktionen der Betriebsräte und Gewerkschaften: Proteste, Forderungen und Verhandlungen
Der von thyssenkrupp eingeschlagene Konzernumbau hat erwartungsgemäß starke Reaktionen bei den Betriebsräten und der maßgeblichen Gewerkschaft, der IG Metall, hervorgerufen. Angesichts der potenziellen Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Standorte und die Mitbestimmung selbst, haben die Arbeitnehmervertreter deutlich gemacht, dass sie die Veränderungen nicht widerspruchslos hinnehmen werden. Die Reaktionen reichen von öffentlichen Stellungnahmen und Medienarbeit über organisierte Proteste und Demonstrationen bis hin zu intensiven Verhandlungen mit dem Management.
Zentrale Forderungen der Betriebsräte und der IG Metall sind in erster Linie die Standortsicherung und der Kündigungsschutz für die Beschäftigten. Sie fordern transparente Informationen über die geplanten Schritte und eine frühzeitige und umfassende Beteiligung an den Entscheidungsprozessen. Die Gewerkschaft betont die Notwendigkeit, tragfähige Zukunftskonzepte für alle betroffenen Geschäftsbereiche zu entwickeln, die nicht allein auf Kosten der Beschäftigten gehen. Ein wichtiges Instrument in diesem Prozess sind die Verhandlungen über Rahmenvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne. Diese zielen darauf ab, die negativen sozialen Folgen von Restrukturierungsmaßnahmen abzumildern, beispielsweise durch Transfergesellschaften, Abfindungsregelungen oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Quelle Thyssenkrupp-Umbau trifft auch Kreuztal: Betriebsräte fordern Kündigungsschutz von der Siegener Zeitung liefert ein konkretes Beispiel für die lokalen Auswirkungen und Reaktionen. Sie berichtet über die Situation an Standorten wie Kreuztal und die dortigen Betriebsräte, die ebenfalls energisch Kündigungsschutz und ein faires Vorgehen des Unternehmens einfordern. Solche Berichte illustrieren, dass der Konzernumbau bis in die lokalen Einheiten spürbar ist und die dortigen Arbeitnehmervertretungen aktiv für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen eintreten. Die IG Metall spielt eine koordinierende Rolle und bündelt die Forderungen der einzelnen Betriebsräte auf Gesamtkonzern- und Gesamtbetriebsrats-Ebene, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber dem Vorstand zu sichern. Die Verhandlungen sind oft langwierig und von Interessenskonflikten geprägt, da die Unternehmensleitung wirtschaftliche Notwendigkeiten und die Arbeitnehmervertreter soziale Sicherung und den Erhalt von Einflussmöglichkeiten in Einklang bringen müssen.
Die Zukunft der Mitbestimmung nach der Konzernneustrukturierung
Der umfassende Umbau bei thyssenkrupp zielt auf eine fundamentale Neuausrichtung des Konzerns ab. Die angestrebte Verselbstständigung oder der Teilverkauf von Geschäftseinheiten, insbesondere im Stahlbereich, wirft signifikante Fragen hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung der Arbeitnehmerrechte und der Mitbestimmungsgremien auf. Wie können Arbeitnehmervertreter ihren Einfluss sichern, wenn Einheiten aus dem bisherigen Konzernverbund ausgegliedert werden und möglicherweise eine eigene gesellschaftsrechtliche Form annehmen oder an neue Eigentümer übergehen?
Eine zentrale Herausforderung liegt darin, die bestehenden Mitbestimmungsrechte und ‑strukturen, die historisch und rechtlich im gewachsenen thyssenkrupp Konzern verankert sind, auf die neuen Konstellationen zu übertragen. Bei einer Spaltung oder einem Carve-out müssen beispielsweise die Zuständigkeiten der Betriebsräte neu geregelt werden. Gesamtbetriebsräte, die bisher konzernweite Themen verhandelten, verlieren unter Umständen ihren Einfluss auf die ausgegliederten Teile. Stattdessen müssen neue Strukturen auf Ebene der verselbstständigten Einheiten etabliert oder bestehende angepasst werden. Dies erfordert oft langwierige Verhandlungen über neue Betriebsvereinbarungen oder sogar Konzerntarifverträge, um vergleichbare Standards bei Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz und Sozialleistungen zu gewährleisten.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Sollten Teile des Konzerns an die Börse gebracht werden (IPO) oder als eigenständige Aktiengesellschaften firmieren, müssen die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes oder des Betriebsverfassungsgesetzes (je nach Größe und Rechtsform der neuen Einheit) neu angewandt werden. Dies kann bedeuten, dass die Anzahl der Arbeitnehmervertreter im neuen Aufsichtsrat abweicht oder die Besetzung auf anderer Grundlage erfolgt. Arbeitnehmervertreter stehen vor der Aufgabe, ihren Einfluss in den strategisch wichtigen Aufsichtsgremien der neuen Einheiten geltend zu machen und die Interessen der Belegschaft auch unter neuer Eigentümerschaft oder in veränderten Strukturen zu vertreten.
Die IG Metall spielt eine entscheidende Rolle bei der Begleitung dieses Prozesses. Sie unterstützt die lokalen Betriebsräte und die Gesamtbetriebsräte bei den anstehenden Umstrukturierungen und Verhandlungen. Ziel ist es, den Verlust von Arbeitnehmerrechten und Einflussmöglichkeiten durch die strukturellen Veränderungen so gering wie möglich zu halten und Standortsicherungen sowie Perspektiven für die Beschäftigten zu vereinbaren. Die Zukunft der Mitbestimmung bei thyssenkrupp hängt maßgeblich davon ab, wie gut es gelingt, in diesen komplexen Transformationsprozessen starke Vertretungen der Arbeitnehmerschaft in den neuen Unternehmensstrukturen zu etablieren und deren Einflussnahme auf strategische Entscheidungen weiterhin zu sichern. Es ist ein Prozess, der nicht nur rechtliche Anpassungen erfordert, sondern auch eine starke Interessenvertretung und Solidarität innerhalb der Belegschaft und zwischen den verschiedenen Standorten und Geschäftsbereichen.
Fazit
Der tiefgreifende Konzernumbau bei thyssenkrupp hat weitreichende Auswirkungen auf die etablierte Arbeitnehmermitbestimmung. Die geplanten Restrukturierungen, Spaltungen und möglichen Teilverkäufe stellen die Betriebsräte und Gewerkschaften vor erhebliche Herausforderungen. Sie müssen die Interessen der Beschäftigten inmitten von Unsicherheit, drohendem Stellenabbau und der Neuausrichtung ganzer Geschäftsbereiche vertreten.
Die Analyse zeigt, dass der Umbau konkrete Einschnitte in bisherige Mitbestimmungspraktiken mit sich bringen kann, insbesondere wenn es um Standortfragen, Personalabbau oder die Verlagerung von Zuständigkeiten geht. Die Stahlsparte, als Herzstück des Wandels, erlebt diese Herausforderungen besonders intensiv. Die Reaktionen der Betriebsräte und der IG Metall reichen von Protesten bis hin zu zähen Verhandlungen mit dem Vorstand, um soziale Sicherungen und den Erhalt von Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten.
Blickt man in die Zukunft, so wird die Konzernneustrukturierung die Landschaft der Mitbestimmung bei thyssenkrupp nachhaltig verändern. Die Etablierung und Sicherung der Einflussmöglichkeiten in verselbstständigten oder neuen Unternehmenseinheiten wird entscheidend sein. Das Fazit ist klar: Eine starke und effektive Mitbestimmung ist in Zeiten solch fundamentalen Wandels unerlässlich. Sie dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern trägt auch entscheidend zum sozialen Frieden und zur Akzeptanz notwendiger Veränderungen bei. Die Bewältigung dieser Herausforderungen wird die künftigen industriellen Beziehungen bei thyssenkrupp maßgeblich prägen.
Weiterführende Quellen
Thyssenkrupp vor Zerschlagung: Gigantischer Konzernumbau steht… (https://www.tichyseinblick.de/wirtschaft/thyssenkrupp-vor-zerschlagung-gigantischer-konzernumbau/)
Diese Quelle beschreibt den Umbau als „gigantisch“ und thematisiert den „massiven Einschnitt in die betriebliche Mitbestimmung“, insbesondere in der Stahlsparte.
Thyssenkrupp-Umbau trifft auch Kreuztal: Betriebsräte fordern Kündigungsschutz
(https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/thyssenkrupp-umbau-trifft-auch-kreuztal-betriebsraete-fordern-kuendigungsschutz-BXSNG5S4P5DLTAULVZQTU4KXVE.html)
Diese Quelle berichtet über die lokalen Auswirkungen des Umbaus und die Forderungen der Betriebsräte nach Kündigungsschutz und fairem Vorgehen.
Thyssenkrupp: Wieso ein Sommer des Missvergnügens bevorsteht.
(https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/russwurm-lopez-kerner-thyssenkrupp-tkms-stahl-li.3260864?reduced=true)
Diese Quelle thematisiert den Konzernumbau und beleuchtet, wie die Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter nach einem möglichen Börsengang aussehen könnte.
Fusion geplatzt, Jobs auf der Kippe. Bei ThyssenKrupp einigten sich… (https://www.labournet.de/politik/gw/gw-in‑d/igm/thyssen-krupp-betriebsraete-protestieren-gegen-stahlfusion‑2/)
Dieses Dossier bietet Hintergrundinformationen zum Konzernumbau, der Einigung zwischen Vorstand und Gewerkschaft sowie Protesten der Betriebsräte.
Ernüchternde Klimabilanz: ein Schritt vor, zwei Schritte zurück (https://www.kritischeaktionaere.de/thyssenkrupp/thyssenkrupp-ein-schritt-vor-zwei-schritte-zurueck/)
Diese Quelle erwähnt den Konzernumbau und konstatiert eine „gebrochene Mitbestimmungspraxis“ bei thyssenkrupp.