Wie das Nachrichtenportal “nd-aktuell” berichtet, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2023 im Verfahren 4 TaBVGa 1301/22 die Beschwerde der Fluggesellschaft Malta Air (ehemals Ryanair) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus zurückgewiesen und damit den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht, der künftig die Interessen der am Flughafen BER stationierten Beschäftigten der Malta Air vertreten soll.
Die Fluglinie hatte argumentiert, dass sie keinen Betriebsrat dulden müsse, da sie ihren Betrieb von der irischen Ryanair-Zentrale aus steuere und daher in Deutschland kein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bestehe. Das Landesarbeitsgericht war jedoch anderer Ansicht und gab der Gewerkschaft ver.di, die die Initiative zur Einleitung von Betriebsratswahlen ergriffen hatte, Recht.
Im deutschen Arbeitsrecht sind die Gründung und die Arbeit von Betriebsräten im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach haben Beschäftigte in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Recht auf Bildung eines Betriebsrats. Der Betriebsrat ist dann für die Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten zuständig und hat ein Mitspracherecht in allen Angelegenheiten, die die Beschäftigten betreffen. Die Einrichtung eines Betriebsrats ist somit ein wichtiges Instrument für die Arbeitnehmervertretung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Unternehmen dürfen die Gründung eines Betriebsrats nicht allein mit Verweis auf entstehende Kosten behindern. Zudem ist der Schutz der Arbeitnehmervertreter im Betriebsverfassungsgesetz verankert, um eine unabhängige und effektive Betriebsratsarbeit zu gewährleisten.
Malta Air befürchtet, dass durch die Gründung eines Betriebsrats unzumutbare Kosten entstehen könnten, wenn das Beispiel Schule macht und an den anderen sechs Standorten in Deutschland ebenfalls Betriebsräte gegründet werden. Allein für die 300 Beschäftigten am Flughafen BER in Schönefeld würden neun Betriebsräte gebildet werden, von denen einer für die Betriebsratstätigkeit komplett freigestellt werden müsste. Auch die anderen würden sich stundenweise für ihre Kollegen einsetzen. Von den deutschen Standorten zählt außer dem am BER nur noch der am Flughafen Köln-Bonn so viele Beschäftigte, dass ein Kollege komplett für die Betriebsratsarbeit freizustellen wäre, erläutert Gewerkschaftssekretär Dennis Dacke. Eine solche Kostenbetrachtung darf jedoch kein Argument gegen die Gründung eines Betriebsrats sein. Die Kosten für die Mitbestimmung durch den Betriebsrat werden oft durch eine bessere Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen ausgeglichen. Zudem trägt der Betriebsrat durch seine Arbeit auch zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und Motivation der Beschäftigten bei.
Nun, da das Landesarbeitsgericht den Weg für die Wahl eines Betriebsrats bei Malta Air freigemacht hat, kann dieser sich künftig um die Belange der Beschäftigten am Flughafen BER kümmern. Der Betriebsrat hat dabei ein umfassendes Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Beschäftigten betreffen. Hierzu zählen beispielsweise die Arbeitszeit, die Gestaltung der Arbeitsplätze, die Einführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen oder die Personalplanung.
In der Vergangenheit hatte Malta Air immer wieder durch umstrittene Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne von sich reden gemacht. Die Gründung eines Betriebsrats kann dabei helfen, die Rechte der Beschäftigten zu stärken und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Betriebsrat kann sich auch mit anderen Betriebsräten vernetzen und so den Druck auf das Unternehmen erhöhen.
Insgesamt zeigt der Fall von Malta Air, wie wichtig die Gründung von Betriebsräten ist, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren und ihre Rechte zu stärken. Unternehmen dürfen die Gründung von Betriebsräten nicht allein mit Verweis auf entstehende Kosten behindern, sondern müssen die Mitbestimmung und Interessenvertretung der Arbeitnehmer respektieren und unterstützen.
Quellen:
- “nd-aktuell”: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171189.luftfahrt-starterlaubnis-fuer-den-betriebsrat.html
- Blog der Anwaltskanzlei DKA: https://dka-kanzlei.de/news-reader/betriebsratswahl-am-ber-bei-malta-air.html
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/