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Kampf um Betriebs­rat bei Mal­ta Air: Ein wich­ti­ger Schritt für Arbeit­neh­mer­rech­te in der Luftfahrtindustrie

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Die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) hat vor weni­gen Tagen ein Ver­fah­ren zur Durch­füh­rung der Betriebs­rats­wahl bei der Ryan­air-Toch­ter Mal­ta Air gewon­nen. Laut einer Pres­se­mit­tei­lung konn­te am Stand­ort Ber­lin-Bran­den­burg (BER) die ers­te Wahl­ver­samm­lung zur Wahl eines Betriebs­rats für das Cock­pit- und Kabi­nen­per­so­nal statt­fin­den, nach­dem der Bil­lig­flie­ger ver­sucht hat­te, die Betriebs­rats­wahl gericht­lich zu ver­hin­dern. Kurz nach die­ser Nach­richt hat das Arbeits­ge­richt Cott­bus einen ent­spre­chen­den Beschluss gefasst. Wel­che recht­li­che Grund­la­ge gibt es für die Grün­dung eines Betriebs­rats bei Mal­ta Air, und was bedeu­tet das Urteil des Arbeits­ge­richts Cott­bus? In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen genaue­ren Blick auf den Fall.

Betriebs­rats­grün­dung als wich­ti­ges Instru­ment für Arbeitnehmervertretung

Im deut­schen Arbeits­recht sind die Grün­dung und die Arbeit von Betriebs­rä­ten im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) gere­gelt. Beschäf­tig­te haben in Betrie­ben mit min­des­tens fünf stän­di­gen wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern ein Recht auf Bil­dung eines Betriebs­rats. Der Betriebs­rat ist dann für die Wahr­neh­mung der Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zustän­dig und hat ein Mit­spra­che­recht in allen Ange­le­gen­hei­ten, die die Beschäf­tig­ten betref­fen. Die Ein­rich­tung eines Betriebs­rats ist somit ein wich­ti­ges Instru­ment für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung und die Durch­set­zung von Arbeit­neh­mer­rech­ten. Unter­neh­men dür­fen die Grün­dung eines Betriebs­rats nicht allein mit Ver­weis auf ent­ste­hen­de Kos­ten behin­dern. Zudem ist der Schutz der Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ver­an­kert, um eine unab­hän­gi­ge und effek­ti­ve Betriebs­rats­ar­beit zu gewährleisten.

Mal­ta Air hat­te befürch­tet, dass durch die Grün­dung eines Betriebs­rats unzu­mut­ba­re Kos­ten ent­ste­hen könn­ten, wenn das Bei­spiel Schu­le macht und an den ande­ren sechs Stand­or­ten in Deutsch­land eben­falls Betriebs­rä­te gegrün­det wer­den. Allein für die 300 Beschäf­tig­ten am Flug­ha­fen BER in Schö­ne­feld wür­den neun Betriebs­rä­te gebil­det wer­den, von denen einer für die Betriebs­rats­tä­tig­keit kom­plett frei­ge­stellt wer­den müss­te. Auch die ande­ren wür­den sich stun­den­wei­se für ihre Kol­le­gen ein­set­zen. Eine sol­che Kos­ten­be­trach­tung darf jedoch kein Argu­ment gegen die Grün­dung eines Betriebs­rats sein. Die Kos­ten für die Mit­be­stim­mung durch den Betriebs­rat wer­den oft durch eine bes­se­re Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on und gerin­ge­re Fluk­tua­ti­on kom­pen­siert. Die Ein­füh­rung eines Betriebs­rats kann somit lang­fris­tig auch einen wirt­schaft­li­chen Nut­zen für das Unter­neh­men bringen.

Betriebs­rats­wahl von Mal­ta Air von Ryan­air vor Gericht verhindert

Im Dezem­ber 2022 soll­te bei der Ryan­air-Toch­ter Mal­ta Air am Stand­ort Ber­lin-Bran­den­burg (BER) eine Betriebs­rats­wahl statt­fin­den. Die Gewerk­schaft ver.di hat­te das Ver­fah­ren zur Durch­füh­rung der Wahl gewon­nen, und die ers­te Wahl­ver­samm­lung war für den 8. Dezem­ber 2022 geplant. Doch Mal­ta Air ver­such­te die Betriebs­rats­wahl gericht­lich zu verhindern.

Gegen­stand der einst­wei­li­gen Ver­fü­gung war die Behaup­tung von Mal­ta Air, dass es gar kei­nen Betrieb im Sin­ne der Betriebs­ver­fas­sung am Stand­ort BER gebe. Die Flug­ge­sell­schaft argu­men­tier­te, dass sie ihren Betrieb von der iri­schen Ryan­air-Zen­tra­le aus steue­re und daher in Deutsch­land kein Betrieb im Sin­ne des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes bestehe.

Die Gewerk­schaft ver.di war ande­rer Ansicht und konn­te vor dem Arbeits­ge­richt Cott­bus einen Beschluss erwir­ken, der die Betriebs­rats­wahl ermög­lich­te. Die ers­te Wahl­ver­samm­lung fand wie geplant am 8. Dezem­ber statt.

Mal­ta Air kün­dig­te jedoch an, gegen den Beschluss in Beru­fung zu gehen. Eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Zuläs­sig­keit einer Betriebs­rats­wahl bei Mal­ta Air steht somit noch aus.

For­de­run­gen der Gewerkschaft

Die Gewerk­schaft ver.di setzt sich schon seit Jah­ren für eine Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen bei Ryan­air ein. Im Fall der Betriebs­rats­wah­len bei Mal­ta Air for­dert ver.di, dass den Beschäf­tig­ten die Mög­lich­keit gege­ben wird, inner­be­trieb­li­che Mit­be­stim­mung zu eta­blie­ren. Der Gewerk­schafts­se­kre­tär Den­nis Dacke beton­te, dass die Arbeits­pa­ke­te für den zukünf­ti­gen Betriebs­rat rie­sig sei­en, ins­be­son­de­re mit Blick auf die der­zei­ti­gen Arbeits­be­din­gun­gen für das flie­gen­de Per­so­nal. Er sei sicher, dass dies erst der Anfang der Bewe­gung inner­halb der Air­line sei und hof­fe, dass das Ber­li­ner Bei­spiel Schu­le machen wer­de. Gleich­zei­tig appel­lie­re er an die Poli­tik, den Schutz der Betriebs­rats­wah­len ernst zu nehmen.

Im Jahr 2018 führ­ten Pro­test­ak­tio­nen bei Ryan­air unter ande­rem dazu, dass die Betriebs­ver­fas­sung geän­dert wur­de und Flug­be­trie­ben nun die Mög­lich­keit ein­ge­räumt wird, klas­si­sche Betriebs­rä­te zu grün­den. Die Gewerk­schaft ver.di setzt sich wei­ter­hin dafür ein, dass auch bei ande­ren Flug­ge­sell­schaf­ten Betriebs­rats­wah­len durch­ge­führt wer­den kön­nen und die Arbeits­be­din­gun­gen der Beschäf­tig­ten ver­bes­sert werden.

Mehr Rech­te für Arbeit­neh­mer: Die Bedeu­tung der Betriebs­rats­grün­dung bei Mal­ta Air

Die Grün­dung des Betriebs­rats bei Mal­ta Air am Flug­ha­fen Ber­lin-Bran­den­burg könn­te nicht nur die Arbeits­be­din­gun­gen für das Cock­pit- und Kabi­nen­per­so­nal ver­bes­sern, son­dern auch Ein­fluss auf die Arbeits­be­din­gun­gen bei ande­ren Ryan­air-Toch­ter­ge­sell­schaf­ten haben. Mit der Grün­dung eines Betriebs­rats bei Mal­ta Air wür­de ein wich­ti­ges Instru­ment der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung gestärkt und die Durch­set­zung von Arbeit­neh­mer­rech­ten ermög­licht. Die poten­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf die gesam­te Luft­fahrt­in­dus­trie in Deutsch­land und Euro­pa soll­ten dabei nicht unter­schätzt wer­den. Denn eine star­ke Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung und Mit­be­stim­mung sind ein wich­ti­ger Bau­stein für eine gerech­te­re Arbeits­welt und die Stär­kung der Arbeitnehmerrechte.

Fazit

Alles in allem ist es ermu­ti­gend zu sehen, dass sich das Cock­pit- und Kabi­nen­per­so­nal der Mal­ta Air mit­hil­fe von ver.di für die Grün­dung eines Betriebs­rats ein­setzt. Es ist wich­tig, dass Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ihre Rech­te auf Mit­be­stim­mung und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung wahr­neh­men und sich nicht von Unter­neh­men davon abhal­ten las­sen. Die Grün­dung eines Betriebs­rats ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu ver­tre­ten und ihre Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern. Es bleibt abzu­war­ten, wie sich der Fall ent­wi­ckeln wird und wel­che Aus­wir­kun­gen er auf die gesam­te Luft­fahrt­in­dus­trie in Deutsch­land und Euro­pa haben wird. Die Arbeit von Betriebs­rä­ten und Gewerk­schaf­ten ist jedoch unver­zicht­bar für die Stär­kung der Arbeit­neh­mer­rech­te und die Sicher­stel­lung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen in der heu­ti­gen Arbeitswelt.

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