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Inter­na­tio­na­ler Frau­en­tag: Wie Betriebs­rä­te zur Gleich­stel­lung bei­tra­gen können

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Am Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag wird welt­weit auf die Rech­te und Gleich­stel­lung von Frau­en auf­merk­sam gemacht. In der Arbeits­welt sind Frau­en auch heu­te noch mit zahl­rei­chen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert.

Laut dem aktu­el­len Gleich­stel­lungs­be­richt der Bun­des­re­gie­rung ver­die­nen Frau­en in Deutsch­land bei glei­cher Tätig­keit immer noch durch­schnitt­lich 18 Pro­zent weni­ger als Män­ner. Auch im Hin­blick auf Kar­rie­re­chan­cen und Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf gibt es noch immer gro­ße Unter­schie­de zwi­schen den Geschlechtern.

Betriebs­rä­te kön­nen in die­sem Zusam­men­hang eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Durch ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te haben sie die Mög­lich­keit, auf die Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern im Betrieb hin­zu­wir­ken. So kön­nen sie bei­spiels­wei­se die Umset­zung von Maß­nah­men zur För­de­rung von Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen und zur bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf vorantreiben.

Ein Bei­spiel dafür ist die Ein­füh­rung von fle­xi­blen Arbeits­zeit­mo­del­len, um Eltern die Betreu­ung ihrer Kin­der zu erleich­tern. Aber auch geziel­te Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men und Men­to­ring-Pro­gram­me kön­nen dazu bei­tra­gen, dass Frau­en im Betrieb bes­se­re Kar­rie­re­chan­cen haben und in Füh­rungs­po­si­tio­nen auf­stei­gen können.

Zudem ist es wich­tig, dass Betriebs­rä­te auf die Ein­hal­tung des Ent­gelt­gleich­heits­ge­set­zes ach­ten und dar­auf hin­wir­ken, dass Frau­en und Män­ner bei glei­cher Tätig­keit auch gleich bezahlt wer­den. Hier kann auch die betrieb­li­che Ent­gelt­trans­pa­renz hel­fen, um mög­li­che Ungleich­hei­ten aufzudecken.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Bekämp­fung von Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz. Betriebs­rä­te kön­nen dar­auf ach­ten, dass bei Ein­stel­lun­gen und Beför­de­run­gen kei­ne geschlechts­be­zo­ge­nen Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den und dass die Inter­es­sen von Frau­en im Betrieb ange­mes­sen ver­tre­ten werden.

Ins­ge­samt haben Betriebs­rä­te also vie­le Mög­lich­kei­ten, zur Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern im Betrieb bei­zu­tra­gen. Zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag soll­ten wir uns dar­an erin­nern, dass es noch viel zu tun gibt, um eine wirk­lich gleich­be­rech­tig­te Arbeits­welt für Frau­en und Män­ner zu schaffen.

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