Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 24.11.2021 (Az: 13 TaBVGA 1534/21) festgelegt, dass die bereits begonnene Betriebsratswahl beim Berliner Lieferdienst Gorillas nicht abgebrochen werden darf. Das Unternehmen hatte versucht, die Wahl aufgrund formaler Mängel gerichtlich zu stoppen, ist jedoch in beiden Instanzen gescheitert.
Hintergrund: Versuch der Wahlverhinderung
Gorillas, ein aufstrebendes Start-Up im Bereich der Lebensmittellieferung, hatte vor Gericht argumentiert, dass formale Mängel bei der Vorbereitung der Wahl vorlägen. Insbesondere wurde behauptet, der Wahlvorstand sei nicht ordnungsgemäß gebildet worden. Das Arbeitsgericht wies diese Klage bereits in der ersten Instanz zurück, und nun hat auch das Landesarbeitsgericht diese Entscheidung bestätigt.
Rechtliche Grundlagen und Urteilsbegründung
Nach Ansicht des Gerichts kann eine Betriebsratswahl nur dann gerichtlich abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden. In diesem speziellen Fall lagen keine solchen gravierenden Voraussetzungen vor, die einen Abbruch der Wahl rechtfertigen würden.
Folgen für das Unternehmen und die Arbeitnehmer
Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Gorillas und die gesamte Branche. Es bedeutet, dass der gewählte Betriebsrat zunächst im Amt bleibt und die Mitarbeiter weiterhin zur Abstimmung über das Gremium aufgerufen sind. Für die Arbeitnehmer stärkt dies ihre Mitbestimmungsrechte, während es für das Unternehmen schwieriger wird, Einfluss auf die betriebliche Mitbestimmung zu nehmen.
Arbeitsrechtliche Implikationen und Präzedenzfall
Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dienen. Sie unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Durchführung von Betriebsratswahlen und die hohen Hürden für Arbeitgeber, diese gerichtlich zu verhindern.
Fazit und Ausblick
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg stärkt die Position der Arbeitnehmer und des Betriebsrats bei Gorillas. Sie sendet ein klares Signal an Arbeitgeber, die versuchen, Betriebsratswahlen durch rechtliche Manöver zu behindern oder zu verzögern.