Bildung ist ein Schlüssel zum Erfolg – und das gilt ganz besonders für die Arbeit von Betriebsräten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schafft nun Klarheit, wenn es um die Frage der Fortbildungsformate für Betriebsräte geht. Mit dem Beschluss vom 07.02.2024, Aktenzeichen 7 ABR 8/23, setzt das Gericht ein starkes Zeichen für die Bedeutung von Präsenzschulungen.
Der Fall: Präsenz versus Online
Konkret drehte sich der Fall um eine Personalvertretung in einem Luftfahrtunternehmen, die sich durch einen Tarifvertrag konstituiert hatte. Die strittige Frage: Muss sich die Personalvertretung aus Gründen der Kosteneffizienz mit einem Online-Webinar zufriedengeben, oder steht ihr der Anspruch auf eine Präsenzschulung zu?
Das Urteil des BAG fällt hier eindeutig aus: Präsenzschulungen dürfen nicht aus Kostengründen durch Online-Kurse ersetzt werden. Dies unterstreicht die Wichtigkeit persönlicher Interaktion und des direkten Austauschs, die bei Online-Veranstaltungen oft nicht im gleichen Maße gegeben sind.
Die Konsequenzen: Arbeitgeber tragen die Kosten
Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis der Betriebsratsarbeit. Sie bedeutet, dass Arbeitgeber die Kosten für Unterbringung und weitere Ausgaben, die eine Präsenzschulung mit sich bringt, vollständig übernehmen müssen. Ein Versuch, aus Budgetgründen auf digitale Formate umzuschwenken, ist nicht zulässig, wenn die Vertretung auf das persönliche Zusammenkommen besteht.
Die Bedeutung: Ein Sieg für die Qualität der Fortbildung
Das BAG betont damit die Qualität der Schulung und den Mehrwert, den Präsenzseminare gegenüber virtuellen Treffpunkten bieten. Gerade in Zeiten, in denen Online-Formate immer präsenter werden, stellt dies eine wichtige Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung dar.
Was nun zu beachten ist
Obwohl der Beschluss große Beachtung findet, sollten Interessierte im Blick behalten, dass die schriftlichen Urteilsgründe noch auf sich warten lassen. Die bisherigen Informationen stammen aus der Pressemitteilung des Gerichts, und erst die vollständigen Urteilsgründe werden die finale Interpretationsbasis bieten.
Fazit
Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts markiert einen wichtigen Meilenstein für die Rechte von Betriebsräten. Es bekräftigt, dass es bei der Fortbildung nicht nur um Inhalte, sondern auch um die Form geht. Präsenzschulungen haben ihren unersetzlichen Platz in der betriebsverfassungsrechtlichen Bildungslandschaft. Arbeitgeber sind gefordert, ihre Budgets entsprechend zu planen und die Investition in die Bildung ihrer Betriebsräte als wertvollen Beitrag zum Unternehmenserfolg zu sehen.