Eine wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Beschluss vom 07.02.2024, Az. 7 ABR 8/23) bekräftigt die Rechte von Betriebsräten und Personalvertretungen, Präsenzschulungen gegenüber Online-Schulungen zu bevorzugen, selbst wenn dadurch höhere Kosten für den Arbeitgeber entstehen.
Kern des Urteils und dessen Bedeutung für Betriebsräte
Das Gericht gab der Personalvertretung einer Fluggesellschaft Recht, die für zwei Mitglieder eine Präsenzschulung in Potsdam statt eines Online-Seminars wählte, trotz der Ablehnung des Arbeitgebers, die zusätzlichen Kosten für Reise, Übernachtung und Verpflegung zu übernehmen. Das BAG stellte fest, dass Betriebsräte und Personalvertretungen einen Entscheidungsspielraum bezüglich des Schulungsformats haben und dass die “erforderlichen Kosten” für “erforderliche Schulungen” auch Präsenzveranstaltungen einschließen können.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Autonomie von Betriebsräten bei der Wahl ihres Bildungsformats. Betriebsräte sollten sich bewusst sein, dass ihre Bildungsrechte geschützt sind und sie die Freiheit haben, das Format zu wählen, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht.