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Betriebs­rat im Traum­land: Che­fin setzt auf Mitarbeiterbeteiligung

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Wie die Schwä­bi­sche berich­tet, bekommt der Frei­zeit­park Traum­land im Kreis Reut­lin­gen einen Betriebs­rat – und zwar auf Initia­ti­ve der Geschäfts­füh­re­rin Ines Ehe. Das Bei­spiel des Traum­lands zeigt, dass es auch in klei­ne­ren Unter­neh­men und Start-ups mög­lich ist, Betriebs­rä­te zu grün­den und damit für eine bes­se­re Arbeits­um­ge­bung für die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zu sor­gen. Wie hat Ines Ehe das geschafft?

Betriebs­rat im Frei­zeit­park Traumland

Im Frei­zeit­park Traum­land in Son­nen­bühl im Kreis Reut­lin­gen wird ein Betriebs­rat gegrün­det – und zwar auf Initia­ti­ve der Che­fin selbst. Wie die Schwä­bi­sche berich­tet, ver­kün­de­te Ines Ehe im fir­men­ei­ge­nen Pod­cast im Herbst ver­gan­ge­nen Jah­res ihren Mit­ar­bei­tern, dass sie sich die Grün­dung eines Betriebs­rats wün­sche. Sie ließ dann auch gleich Taten fol­gen und hat selbst eine Betriebs­ver­samm­lung zur Wahl des Wahl­vor­stands ein­be­ru­fen. In die­sen Tagen wer­den die ers­ten drei Betriebs­rä­te ihre Arbeit auf­neh­men.

Doch was hat zur Grün­dung des Betriebs­rats im Frei­zeit­park Traum­land geführt? Die Che­fin Ines Ehe sieht einen Betriebs­rat als Mehr­wert für das Unter­neh­men, der durch mehr Trans­pa­renz, bes­se­re Kom­mu­ni­ka­ti­on und ein bes­se­res Betriebs­kli­ma für ein bes­se­res Ergeb­nis sor­gen kann. Dar­über hin­aus sind zufrie­de­ne Mit­ar­bei­ter län­ger im Unter­neh­men, sind sel­te­ner krank und arbei­ten effi­zi­en­ter. Die­se Erfolgs­for­mel des Frei­zeit­parks kommt letzt­lich allen zugu­te.

Die Fir­ma beschäf­tigt wäh­rend der Sai­son bis zu 220 Mit­ar­bei­ter und setzt auf eine gute Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit. Neben dem Betriebs­rat gewährt das Unter­neh­men eine Rei­he von Extra-Leis­tun­gen wie drei Tage zusätz­li­chem Urlaub für alle Fest­an­ge­stell­ten und betrieb­li­cher Alters­vor­sor­ge. Auch wäh­rend der Pan­de­mie hat das Unter­neh­men für sei­ne Mit­ar­bei­ter gesorgt: alle beka­men ihr Net­to­ge­halt wäh­rend der Park­schlie­ßung wei­ter­be­zahlt. Letzt­end­lich hat die posi­ti­ve Ein­stel­lung zur Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit dazu geführt, dass das Unter­neh­men auch in Zei­ten des Per­so­nal­man­gels erfolg­reich ist und sei­nen 50. Geburts­tag im kom­men­den Jahr fei­ern wird.

Die Grün­dung des Betriebs­rats im Frei­zeit­park Traum­land ist ein posi­ti­ves Bei­spiel für ein Unter­neh­men, das die Vor­tei­le von Betriebs­rä­ten erkannt hat und sich für die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit einsetzt.

Die Bedeu­tung des Betriebs­rats für das Traum­land und sei­ne Mitarbeiter

Der Betriebs­rat im Frei­zeit­park Traum­land ist ein wich­ti­ges Instru­ment zur Ver­bes­se­rung von Trans­pa­renz, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Betriebs­kli­ma und Arbeits­schutz. Die Che­fin des Parks, Ines Ehe, ist fest davon über­zeugt, dass ein Betriebs­rat Mehr­wert für das Unter­neh­men bringt. Sie setzt auf die Wert­schät­zung der Mit­ar­bei­ter als Erfolgs­for­mel des Frei­zeit­parks und ist der Mei­nung, dass zufrie­de­ne Mit­ar­bei­ter län­ger blei­ben, weni­ger krank sind und effi­zi­en­ter arbei­ten. Der Betriebs­rat soll somit auch dazu bei­tra­gen, dass die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit im Traum­land wei­ter gestei­gert wird.

Posi­ti­ve Arbeits­be­din­gun­gen als Grund­la­ge für den Betriebsrat

Die Fir­ma bie­tet ihren Mit­ar­bei­tern zahl­rei­che Extra-Leis­tun­gen wie zusätz­li­che Urlaubs­ta­ge, pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung und betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge. Auch wäh­rend der Pan­de­mie und der Schlie­ßung des Parks erhiel­ten die Mit­ar­bei­ter wei­ter­hin ihr Net­to­ge­halt. Dies zeigt eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen Geschäfts­füh­rung und Mit­ar­bei­tern und schafft eine posi­ti­ve Arbeits­at­mo­sphä­re, die eine Grund­la­ge für die Grün­dung eines Betriebs­rats bildet.

Schluss­fol­ge­run­gen

Ange­sichts des posi­ti­ven Bei­spiels des Frei­zeit­parks Traum­land zeigt sich, dass die Grün­dung eines Betriebs­rats auch für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men eine sinn­vol­le Mög­lich­keit sein kann, die Arbeits­be­din­gun­gen für die Mit­ar­bei­ter zu ver­bes­sern. Eine wert­schät­zen­de Hal­tung gegen­über den Beschäf­tig­ten, wie sie Ines Ehe als Geschäfts­füh­re­rin des Traum­lands ver­kör­pert, kann dabei eine wich­ti­ge Grund­la­ge für eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mern sein.

Es bleibt abzu­war­ten, wie sich die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung von Betriebs­rä­ten in Unter­neh­men gestal­ten wird. Jedoch zeigt das Bei­spiel des Traum­lands, dass eine posi­ti­ve Ein­stel­lung und eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mern dazu bei­tra­gen kön­nen, die Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern und eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit zu fördern.

Fazit

Das Traum­land in Son­nen­bühl hat mit der Grün­dung eines Betriebs­rats ein posi­ti­ves Bei­spiel gesetzt. Die Che­fin Ines Ehe ist davon über­zeugt, dass ein Betriebs­rat Mehr­wert für das Unter­neh­men bringt, indem er Trans­pa­renz, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Betriebs­kli­ma und Arbeits­schutz ver­bes­sert. Das Unter­neh­men gewährt sei­nen Mit­ar­bei­tern zudem Extra-Leis­tun­gen wie zusätz­li­che Urlaubs­ta­ge, pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung und betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge. Wäh­rend der Pan­de­mie und Schlie­ßung des Parks erhiel­ten die Mit­ar­bei­ter wei­ter­hin ihr Gehalt. Das Traum­land zeigt, dass eine posi­ti­ve Zusam­men­ar­beit zwi­schen Geschäfts­füh­rung und Mit­ar­bei­tern sowie wert­schät­zen­de Arbeits­be­din­gun­gen eine erfolg­rei­che Grund­la­ge für die Grün­dung eines Betriebs­rats bil­den können.

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