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Betriebs­rats­wahl bei Hellofresh: Der Streit in Ber­lin geht weiter

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Der Streit um die Grün­dung eines Betriebs­rats bei Hellofresh in Ber­lin geht wei­ter. Vier Wochen nach­dem das Arbeits­ge­richt Ber­lin ent­schie­den hat­te, für die Wahl eines Betriebs­ra­tes im Ber­li­ner Unter­neh­men einen Wahl­vor­stand zu bestel­len, hat Hellofresh Beschwer­de gegen das Urteil ein­ge­legt. Somit wird die Ver­hand­lung eine Instanz höher wei­ter­ge­führt und die Betriebs­rats­wahl ver­zö­gert sich weiter.

Im Som­mer 2022 hat­ten Beschäf­tig­te beim Ber­li­ner Koch­bo­xen-Anbie­ter Hellofresh eine Betriebs­ver­samm­lung orga­ni­siert. Das Ziel war es, einen Wahl­vor­stand zu ernen­nen, der die Wahl eines Betriebs­ra­tes ermög­li­chen soll­te. Aller­dings kam es bei der Abstim­mung nicht zu einer Stim­men­mehr­heit. Aus Sicht der Gewerk­schaft Ver­di lag die Schuld hier­bei bei Hellofresh, das ver­sucht haben soll, die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung durch Falsch­in­for­ma­tio­nen zu ver­hin­dern und Gewerkschafter:innen unter Druck gesetzt zu haben.

Das Unter­neh­men bestritt die­se Anschul­di­gun­gen und beton­te, man habe „gro­ßen Wert dar­auf gelegt, alle Fak­ten zum Wahl­pro­zess und zum Betriebs­rat kor­rekt und voll­stän­dig dar­zu­stel­len“. Ver­di stell­te dar­auf­hin einen Antrag an das Ber­li­ner Arbeits­ge­richt, das dann im Novem­ber 2022 zuguns­ten der Gewerk­schaft ent­schied und Hellofresh eine vier­wö­chi­ge Frist ein­räum­te, um die Ent­schei­dung anzufechten.

Nun ist klar, dass das Unter­neh­men von sei­nem Recht Gebrauch gemacht hat und Rechts­mit­tel gegen die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ber­lin ein­ge­legt hat. Der Streit um die Betriebs­rats­fra­ge geht somit wei­ter, in die nächs­te Instanz, das Lan­des­ar­beits­ge­richt Berlin.

Hellofresh selbst möch­te kei­nen klas­si­schen Betriebs­rat, son­dern statt­des­sen lie­ber eine „frei­wil­li­ge Mit­be­stim­mung“ mit „umfas­sen­den Betei­li­gungs­rech­ten“ für inter­es­sier­te Beschäf­tig­te ein­füh­ren. Ob die­ser Wunsch in Erfül­lung gehen wird, ist der­zeit noch unklar. Der­zeit ist jedoch klar, dass der Streit in Ber­lin wei­ter­geht und auf eine Ent­schei­dung des Lan­des­ar­beits­ge­richts Ber­lin gewar­tet wird.

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