Frauen in Führungspositionen – Eine positive Entwicklung
Die Bundesregierung hat in ihrer Sechsten Jährlichen Information zur Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und Gremien in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfreuliche Zahlen veröffentlicht. Seit Inkrafttreten des Führungspositionengesetzes im Jahr 2015 ist der Frauenanteil in Führungsebenen und Gremien kontinuierlich gestiegen. Obwohl die Zahlen in manchen Bereichen noch unter den angestrebten Werten liegen, ist die Entwicklung insgesamt positiv und lässt hoffen, dass auch in Zukunft immer mehr Frauen in Führungspositionen zu finden sein werden. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ergebnisse der Studie und diskutieren die Bedeutung der positiven Entwicklung für die Arbeitswelt in Deutschland.
Frauen in der Privatwirtschaft: Fortschritte im Aufsichtsrat, Unterrepräsentation im Vorstand
Die Analyse der sechsten jährlichen Information der Bundesregierung zeigt, dass in der Privatwirtschaft der Frauenanteil in Führungspositionen im Geschäftsjahr 2019 bei den etwa 2.300 betrachteten Unternehmen kontinuierlich gestiegen ist. Insbesondere im Aufsichtsrat bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Gesellschaften stieg der Frauenanteil von 25 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 35 Prozent im Jahr 2019. Über alle betrachteten Unternehmen hinweg erhöhte sich der Frauenanteil in Aufsichtsräten von 18,6 Prozent im Jahr 2015 auf 23,6 Prozent im Jahr 2019.
Allerdings zeigt sich auch, dass Frauen in den Unternehmensvorständen weiterhin stark unterrepräsentiert sind. Ihr Anteil lag im selben Zeitraum bei nur 8,7 Prozent. Hier besteht also noch Nachholbedarf. Es bleibt abzuwarten, ob die im Jahr 2021 in Kraft getretene Novelle des Führungspositionengesetzes (FüPoG II), welche eine Frauenquote für Vorstandspositionen vorschreibt, zu einer weiteren Verbesserung der Situation beitragen wird.
Die steigende Anzahl von Frauen im Aufsichtsrat zeigt jedoch, dass die Vorgaben des FüPoG für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Führungsetagen wirken. Trotz des noch niedrigen Frauenanteils im Vorstand ist hier zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung erkennbar.
Frauen im öffentlichen Dienst: Positive Entwicklung hin zur Parität bei Führungskräften und Gremien
Auch im öffentlichen Dienst ist eine positive Entwicklung in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung zu verzeichnen. Die Bundesregierung strebt eine paritätische Besetzung der Führungspositionen bis zum Jahr 2025 an. Laut der Sechsten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes wurde dieses Ziel in einigen Bereichen bereits erreicht.
So waren im Jahr 2021 39 Prozent der Führungskräfte in den obersten Bundesbehörden Frauen. Das bedeutet eine Steigerung um sechs Prozent seit dem Inkrafttreten des novellierten Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahr 2015. In den wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien des Bundes, die unter die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes fallen, lag der Frauenanteil Ende 2020 mit 48,1 Prozent nahe an der Parität.
Diese Entwicklung ist ein positives Signal für die Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Dienst und zeigt, dass die Umsetzung von Frauen in Führungspositionen auch hier voranschreitet.
Führungspositionengesetz und seine Wirkung: Quotenregelung als wichtiger Schritt
Das Führungspositionengesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine feste Mindestquote von 30 Prozent vor, mit der Frauen und Männer jeweils in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Die jüngste Information zeigt, dass die Umsetzung dieser Vorgabe zu einer kontinuierlichen Steigerung des Frauenanteils in Aufsichtsräten geführt hat. Über alle betrachteten Unternehmen hinweg erhöhte sich der Frauenanteil in Aufsichtsräten von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 23,6 Prozent im Geschäftsjahr 2019. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Gesellschaften stieg von 25 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 35 Prozent und lag damit über der für diese Unternehmen geltenden Mindestquote von 30 Prozent.
Das Folgegesetz FüPoG II trat 2021 in Kraft und geht noch weiter. Danach muss ein Vorstandsposten weiblich besetzt werden, wenn ein Unternehmensvorstand in einem börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen aus mehr als drei Personen besteht (Mindestbeteiligungsgebot). Diese Regelung gilt für Bestellungen von Vorstandsmitgliedern seit dem 1. August 2022. Die Einführung dieser weiteren Quotenregelung ist ein wichtiger Schritt, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzutreiben.
Dennoch bleiben Frauen in Unternehmensvorständen noch immer stark unterrepräsentiert. Im Geschäftsjahr 2019 lag ihr Anteil bei den untersuchten Unternehmen bei nur 8,7 Prozent. Es bleibt also noch viel zu tun, um eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen zu erreichen. Die Quotenregelung des FüPoG und des FüPoG II sind jedoch wichtige Instrumente auf dem Weg dorthin.
Fazit: Eine ermutigende Entwicklung, aber noch viel zu tun
Trotz der positiven Entwicklungen bei der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen gibt es noch viel zu tun. Vor allem in den Vorständen der Privatwirtschaft sind Frauen weiterhin stark unterrepräsentiert. Hier ist es wichtig, dass Unternehmen stärker daran arbeiten, Frauen den Zugang zu Führungspositionen zu erleichtern. Auch im öffentlichen Dienst ist eine paritätische Besetzung der Führungskräfte und Gremien noch nicht erreicht. Hier muss weiterhin an einem ausgewogenen Verhältnis gearbeitet werden.
Das Führungspositionengesetz hat als Quotenregelung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. Es hat dazu beigetragen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen gestiegen ist. Die Wirkung des Gesetzes muss jedoch noch in den Vorständen und im öffentlichen Dienst verstärkt werden.
Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass die Sechste Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes eine ermutigende Entwicklung darstellt. Die Zahlen zeigen, dass eine positive Veränderung stattfindet, auch wenn es noch Verbesserungsbedarf gibt. Es ist zu hoffen, dass die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung weiterhin daran arbeiten, eine ausgewogene Geschlechterverteilung in Führungspositionen zu erreichen.