In einem laufenden Rechtsstreit werden mehrere ehemalige Führungskräfte von Volkswagen beschuldigt, zu hohe Vergütungen für Mitglieder des Betriebsrats genehmigt zu haben, einschließlich des ehemaligen Vorsitzenden Bernd Osterloh. Sie sind wegen Untreue angeklagt und der Prozess hat für Schlagzeilen gesorgt.
Im Herbst 2021 hat das Landgericht Braunschweig im Verfahren gegen die ehemaligen Personalmanager des Volkswagen-Konzerns Horst Neumann, Karlheinz Blessing, Jochen Schumm und Martin Rosik die Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie beschuldigt, durch überhöhte Zahlungen an Arbeitnehmervertreter einen Schaden von mehr als 4,5 Millionen Euro verursacht zu haben. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil wegen Fehlern auf Seiten der Kammer aufgehoben, ohne sich zur Frage des Untreuevorwurfs genauer zu positionieren.
Das Kernproblem in dem Rechtsstreit ist, dass der Gesetzgeber keine klaren Vorgaben dazu macht, wie die Bezüge von Betriebsräten, insbesondere deren Spitzenvertreter, ermittelt werden sollen. Im seit Langem reformbedürftigen Betriebsverfassungsgesetz heißt es lediglich, dass die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt „unentgeltlich als Ehrenamt“ ausüben sollen. Für die Tätigkeit an sich darf also keine Vergütung gezahlt werden. Weiter bestimmt der Gesetzgeber, dass die Mitglieder des Betriebsrats „ohne Minderung des Arbeitsentgelts“ zu befreien seien. Weder dürfen sie für ihre Tätigkeit benachteiligt noch belohnt werden.
Da die gesetzlichen Bestimmungen jedoch nicht präzise sind, bleibt unklar, wie die Vergütung von Betriebsräten tatsächlich berechnet werden sollte. Es gibt keine festen Regelungen, wie hoch die Bezüge sein dürfen oder wie sie berechnet werden sollten. Das führt dazu, dass Unternehmen oft eigene Vereinbarungen treffen, die jedoch nicht immer legal sind.
Der Prozess gegen die ehemaligen Volkswagen Manager hat also das Problem der unklaren Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz wieder in den Vordergrund gerückt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage im Laufe des neuerlichen Prozesses entwickelt und ob die Justiz klarere Regelungen schaffen wird.
Es ist wichtig zu betonen, dass Betriebsräte eine wichtige Rolle in Unternehmen spielen und eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten sollten. Es ist jedoch ebenso wichtig, dass diese Vergütungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und ohne Schaden für das Unternehmen erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob die Justiz in diesem Prozess eine klare Lösung findet und ob dies Auswirkungen auf die Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz haben wird.