Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung mitgestalten

CSR und Mitbestimmung

Unternehmen sind heutzutage mehr denn je gefordert, Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für andere zu übernehmen.

Corporate (Social) Responsibility (CR/CSR) bezeichnet dabei die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, bei der auf freiwilliger Basis soziale, ökologische und ethische Belange in Aktivitäten und Beziehungen mit Partnern wie etwa Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten einbezogen werden. Verantwortungsvolles Handeln verbessert die innerbetriebliche Wahrnehmung aufseiten der Mitarbeiter und die außerbetriebliche Wahrnehmung auf Kundenseite. Nachhaltiges Wirtschaften schafft Vertrauen und verhilft Unternehmen zu einem positiven Image. Positiv gelebte CSR erhöht zudem die Mitarbeiterzufriedenheit. Die Mitarbeiter arbeiten engagierter, leisten mehr und bleiben ihren Arbeitgebern länger treu. Alles Faktoren, die sich positiv auf die Kostenseite auswirken. Für Betriebsräte bieten CSR-Maßnahmen die Möglichkeit, die Mitbestimmung in den Bereichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Gleichstellung von Frauen und Männern oder der Beschäftigung Älterer zu stärken. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet hierzu entsprechende Beteiligungsrechte für Betriebsräte.

1. Begriffsbestimmung

unternehmerische Verantwortung (CR/CSR) und Nachhaltigkeit; Abgrenzung und Verbindung zu Corporate Governance (CG); Corporate Citizenship (CC)

2. CSR im Unternehmen aus Sicht des Arbeitgebers

strategische Instrumente für CSR

3. Aktionsfelder von CSR

4. Kommunikation von CSR

Zielsetzungen; Entwicklung von Leitbildern; Glaubwürdigkeit; Erscheinungsformen

5. Praktische Fallbeispiele aus Betrieben

6. Handlungsmöglichkieten des Betriebsrats

Beteiligungsrechte; Verhaltenskodex gemeinsam erarbeiten; konkrete Regelungen in Form von BV

7. Materialien zum praktischem Vorgehen

Weitere Grundlagenseminare

Keinen passenden Seminartermin gefunden?

Kein Problem. Wir bieten sämtliche Seminarthemen auch als Individualschulung für Ihr Gremium an.

Aus unserem Magazin

hammer, books, law

LAG Nürn­berg: Arbeit­ge­ber darf Betriebs­rat wegen Abfin­dungs­for­de­rung nicht öffent­lich diffamieren

Immer wie­der kommt es vor, dass Arbeit­ge­ber und Betriebs­rä­te in Kon­flikt gera­ten. In einem aktu­el­len Fall hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nürn­berg (Az.: 1 TaBV­Ga 4/22) nun ent­schie­den, dass ein Arbeit­ge­ber ein […]
Mehr erfahren LAG Nürn­berg: Arbeit­ge­ber darf Betriebs­rat wegen Abfin­dungs­for­de­rung nicht öffent­lich diffamieren