Arbeitszeugnis

Ein Arbeits­zeug­nis ist ein schrift­li­ches Doku­ment, das von einem Arbeit­ge­ber aus­ge­stellt wird und die Leis­tun­gen, Fähig­kei­ten und das Ver­hal­ten eines Arbeit­neh­mers wäh­rend sei­ner Beschäf­ti­gung zusam­men­fasst. Es dient dazu, poten­zi­el­len zukünf­ti­gen Arbeit­ge­bern Infor­ma­tio­nen über die beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen des Arbeit­neh­mers zur Ver­fü­gung zu stel­len und kann bei Bewer­bun­gen als Refe­renz genutzt wer­den. Das Arbeits­zeug­nis soll­te objek­tiv for­mu­liert sein und bestimm­te recht­li­che Anfor­de­run­gen erfül­len, um als aus­sa­ge­kräf­ti­ges Doku­ment aner­kannt zu werden.


  • LAG Nie­der­sach­sen: Kei­ne nach­träg­li­che Ent­fer­nung der Gruß­for­mel im Arbeitszeugnis

    LAG Nie­der­sach­sen: Kei­ne nach­träg­li­che Ent­fer­nung der Gruß­for­mel im Arbeitszeugnis

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    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat erst kürz­lich ent­schie­den (Az. 9 AZR 146/21), dass auf eine Dankes‑, Gruß- und Wunsch­for­mel am Ende eines Arbeits­zeug­nis­ses ver­zich­tet wer­den kann. Ist eine sol­che For­mel jedoch ein­mal in das Arbeits­zeug­nis auf­ge­nom­men wor­den, darf sie bei einer spä­te­ren Ände­rung nicht mehr gestri­chen wer­den. Das hat kürz­lich das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nie­der­sach­sen ent­schie­den (Az. 10 Sa…

  • Die Schluss­for­mel im Arbeits­zeug­nis: Habe ich ein Recht darauf?

    Die Schluss­for­mel im Arbeits­zeug­nis: Habe ich ein Recht darauf?

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    Wenn ein Arbeit­neh­mer ein Unter­neh­men ver­lässt, hat er nach § 109 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 GewO Anspruch auf ein Arbeits­zeug­nis. Dabei wird zwi­schen einem ein­fa­chen und einem qua­li­fi­zier­ten Zeug­nis unter­schie­den. Wäh­rend es sich im ers­ten Fall eher um eine Beschei­ni­gung über Dau­er und Art der Beschäf­ti­gung han­delt, beur­teilt der Arbeit­ge­ber im qua­li­fi­zier­ten Zeug­nis…