Betriebsratsschulung

Eine Betriebs­rats­schu­lung ist eine Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me für Mit­glie­der des Betriebs­rats. Dabei wer­den ihnen Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten ver­mit­telt, die für ihre Tätig­keit als Inter­es­sen­ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer im Unter­neh­men rele­vant sind. Die Schu­lung umfasst The­men wie Arbeits­recht, Mit­be­stim­mungs­rech­te, Ver­hand­lungs­tech­ni­ken und Kom­mu­ni­ka­ti­on. Ziel ist es, die Betriebs­rats­mit­glie­der in ihrer Rol­le zu stär­ken und ihnen das nöti­ge Rüst­zeug für ihre Auf­ga­ben zu geben.


  • Muss ich mei­nen Arbeit­ge­ber um Erlaub­nis bit­ten, bevor ich an einer Schu­lung für Betriebs­rä­te teilnehme?

    Muss ich mei­nen Arbeit­ge­ber um Erlaub­nis bit­ten, bevor ich an einer Schu­lung für Betriebs­rä­te teilnehme?

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    Nein, du musst dei­nen Arbeit­ge­ber nicht um Erlaub­nis bit­ten, aber du musst ihn recht­zei­tig dar­über infor­mie­ren. Der Betriebs­rat hat einen gesetz­li­chen Anspruch auf den Besuch von Schu­lun­gen, die für die Erfül­lung sei­ner Auf­ga­ben erfor­der­lich sind. Der Arbeit­ge­ber muss dich von der Arbeit frei­stel­len und die Kos­ten der Schu­lung über­neh­men. Er kann die Schu­lung nicht ver­wei­gern…

  • Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

    Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

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    Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sieht vor, dass der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für alle Semi­na­re und Schu­lun­gen , die für die Arbeit­neh­mer erfor­der­lich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), über­neh­men muss.