Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein deutsches Gesetz, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen regelt. Es regelt unter anderem die Wahl von Betriebsräten, ihre Aufgaben und Befugnisse sowie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Ziel des BetrVG ist es, einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzustellen und die Arbeitnehmerrechte zu schützen.

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„Wir haben hier flache Hierarchien, einen Betriebsrat brauchen wir nicht.“ „Der Kontakt zur Chefin ist gut, jeder kann mit seinen Anliegen direkt zu ihr kommen.“ „Die Wahl ist zu kompliziert.“ „Wenn wir einen Betriebsrat wählen wollen, verlieren wir unseren Job.“ „Betriebsrat? Das bringt doch eh nichts.“ Sechs bekannte Klischees bzw. Vorurteile gegen die Gründung eines…

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Deutschlandweit sind bald Ferien, die Auftragslage ist mau, die meisten Kunden sowie Ansprechpartner sind ohnehin im Urlaub und jetzt wird das Ganze auch noch von einem harten Lockdown gekrönt. Doch deshalb den gesamten Betrieb so einfach schließen und Betriebsferien anzuordnen, ist nicht ohne Weiteres – und anders als es sich viele Arbeitgeber erhoffen – möglich.…