Herausgabe von Personallisten

Die Her­aus­ga­be von Per­so­nal­lis­ten bezeich­net den Vor­gang, bei dem eine Lis­te mit den Per­so­nen­da­ten von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern an eine drit­te Par­tei über­ge­ben wird. Dies geschieht in der Regel zu admi­nis­tra­ti­ven oder recht­li­chen Zwe­cken, wie etwa für Lohn­ab­rech­nun­gen, Ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten oder behörd­li­che Anfra­gen. Dabei ist es wich­tig, dass der Daten­schutz beach­tet wird und sen­si­ble Infor­ma­tio­nen nur an befug­te Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben werden.


  • Streit um Betriebs­rats­wahl: Teil­erfolg für Start-Up Flink

    Streit um Betriebs­rats­wahl: Teil­erfolg für Start-Up Flink

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    Für die Grün­dung eines Betriebs­ra­tes gibt es in Deutsch­land kei­ne gro­ßen Hür­den. Laut Betriebs­ver­fas­sungs­recht hat jede Beleg­schaft mit über fünf Wahl­be­rech­tig­ten das Recht, zu einer Ver­samm­lung ein­zu­la­den, auf der ein Wahl­vor­stand gewählt wird, der dann die Betriebs­rats­wahl orga­ni­siert. Nötig sind dafür nur min­des­tens drei Initia­to­ren, die den Ter­min für die­se Ver­an­stal­tung recht­zei­tig allen Mit­ar­bei­tern bekanntgeben.…