Herausgabe von Personallisten
Die Herausgabe von Personallisten bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Liste mit den Personendaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an eine dritte Partei übergeben wird. Dies geschieht in der Regel zu administrativen oder rechtlichen Zwecken, wie etwa für Lohnabrechnungen, Versicherungsangelegenheiten oder behördliche Anfragen. Dabei ist es wichtig, dass der Datenschutz beachtet wird und sensible Informationen nur an befugte Personen weitergegeben werden.
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Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink
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Für die Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland keine großen Hürden. Laut Betriebsverfassungsrecht hat jede Belegschaft mit über fünf Wahlberechtigten das Recht, zu einer Versammlung einzuladen, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der dann die Betriebsratswahl organisiert. Nötig sind dafür nur mindestens drei Initiatoren, die den Termin für diese Veranstaltung rechtzeitig allen Mitarbeitern bekanntgeben.…