War­um ist der Betriebs­rat für man­che Unter­neh­men immer noch ein uner­wünsch­tes Stiefkind?

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Betriebs­rä­te sind wich­tig, da sie die Inter­es­sen der Arbeit­neh­men­den ver­tre­ten und zu einer aus­ge­wo­ge­nen Inter­es­sen­ver­tre­tung im Unter­neh­men bei­tra­gen. Sie wir­ken an Ent­schei­dun­gen mit, die die Arbeit­neh­men­den betref­fen, und för­dern so die Par­ti­zi­pa­ti­on und Mit­be­stim­mung der Beleg­schaft. Zudem kön­nen sie zur Kon­flikt­lö­sung bei­tra­gen und ein gutes Betriebs­kli­ma för­dern. Nicht zuletzt über­wa­chen sie die Ein­hal­tung von Geset­zen, Tarif­ver­trä­gen und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, was zur Siche­rung der Rech­te der Arbeit­neh­men­den bei­trägt. Trotz­dem gibt es immer noch oder immer wie­der Unter­neh­men, die sich gegen die Bil­dung eines Betriebs­ra­tes weh­ren oder gar ver­su­chen ihn zu verhindern.

Einer der Grün­de könn­te die Befürch­tung vor Macht­ver­lust und Kon­troll­ver­lust sein. Die Ein­füh­rung eines Betriebs­rats bedeu­tet, dass die Arbeit­neh­mer mehr Mit­spra­che­recht in betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten erhal­ten, was von eini­gen Arbeit­ge­bern als Ein­schrän­kung ihrer Ent­schei­dungs­frei­heit wahr­ge­nom­men wird. Dar­über hin­aus haben eini­ge Unter­neh­men Beden­ken hin­sicht­lich zusätz­li­cher Kos­ten und büro­kra­ti­scher Belas­tun­gen, die mit der Ein­rich­tung und dem Betrieb eines Betriebs­rats ver­bun­den sind. Zudem könn­te die Sor­ge bestehen, dass ein Betriebs­rat zu Kon­flik­ten und Unru­he im Unter­neh­men führt. Die­se Beden­ken füh­ren dazu, dass eini­ge Unter­neh­men die Bil­dung eines Betriebs­rats nicht unterstützen.

Mit­ar­bei­ten­de kön­nen ihre Vor­ge­setz­ten von der Grün­dung eines Betriebs­rats über­zeu­gen, indem sie die Vor­tei­le und die Bedeu­tung eines Betriebs­rats für das Unter­neh­men deut­lich machen. Ein Betriebs­rat trägt zur aus­ge­wo­ge­nen Inter­es­sen­ver­tre­tung bei, was zu einer posi­ti­ven Unter­neh­mens­kul­tur und einem bes­se­ren Betriebs­kli­ma füh­ren kann. Zudem kann ein Betriebs­rat zur Kon­flikt­lö­sung bei­tra­gen und die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen der Beleg­schaft und der Unter­neh­mens­lei­tung ver­bes­sern. Dar­über hin­aus über­wacht ein Betriebs­rat die Ein­hal­tung von Geset­zen, Tarif­ver­trä­gen und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, was zur Siche­rung der Rech­te der Arbeit­neh­mer beiträgt1

Die Grün­dung eines Betriebs­rats kann somit dazu bei­tra­gen, die Arbeits­be­zie­hun­gen im Unter­neh­men zu stär­ken und lang­fris­tig das Ver­trau­en und die Zufrie­den­heit der Mit­ar­bei­ten­den zu fördern.

Grün­de JETZT dei­nen Betriebs­rat mit uns!

Dein
Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Sergey Khakimullin

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