Der Betriebsrat ist das von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählte Organ zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Teilnahme an den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Schulungen. Damit hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Schulung.
-
Mitbestimmung im Arbeitsschutz: Rechte des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung
|
Rechte des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung: Gesetze, Rechte, Gestaltung, Konflikte & Praxisbeispiele für mehr Sicherheit.
-
Unsicherheit als Chance: Strategien für Wettbewerbsvorteile in volatilen Zeiten
|
Strategien für Wettbewerbsvorteile in volatilen Zeiten. Resilienz, Innovation und agile Führung als Schlüssel zum Erfolg.
-
ESG und betriebliche Mitbestimmung: Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten
|
Entdecken Sie Rechte & Pflichten der betrieblichen Mitbestimmung bei ESG. Gestaltungsmöglichkeiten für erfolgreiche Umsetzung.