Deutschlandweit sind bald Ferien, die Auftragslage ist mau, die meisten Kunden sowie Ansprechpartner sind ohnehin im Urlaub und jetzt wird das Ganze auch noch von einem harten Lockdown gekrönt. Doch deshalb den gesamten Betrieb so einfach schließen und Betriebsferien anzuordnen, ist nicht ohne Weiteres – und anders als es sich viele Arbeitgeber erhoffen – möglich. Ich erkläre Euch heute, warum!
Wann dürfen Betriebsferien angeordnet werden?
Ein gerne genommener Grund ist beispielsweise Auftragsmangel. Doch das ist nicht rechtens. Bleiben Aufträge aus, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Etwas anderes gilt dann, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. Droht wegen des Auftragsmangels gar die Insolvenz, dann könnten dringende betriebliche Belange für einen Betriebsurlaub sprechen. Das dürfte auch der Fall sein, wenn ein Unternehmen derzeit beispielsweise schwer von den Folgen der Coronapandemie getroffen wird.
Während die freien Brückentage in der Belegschaft in der Regel recht beliebt sind, ist das mit längeren Betriebsferien so eine Sache, weil diese die Urlaubsplanung der einzelnen Arbeitnehmer stark beschneiden. Daher sollte der Betriebsrat sehr genau prüfen, ob die Einrichtung von Betriebsferien wirklich unabdingbar erforderlich ist oder ob es auch andere Wege gibt, den betrieblichen Interessen, die hinter der Einrichtung von Betriebsferien stehen, gerecht zu werden.
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Betriebsferien?
Dem Betriebsrat steht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG bei der Festlegung der Betriebsferien ein Mitbestimmungsrecht zu. Die Urlaubsregelungen einschließlich eventueller Betriebsferien sind durch Betriebsvereinbarung zu regeln. Bei einseitig angeordneten Betriebsferien in einem Betrieb mit Betriebsrat gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn ein Arbeitnehmer während der Betriebsferien seine Dienste anbietet. Wenn in Ihrem Unternehmen also Betriebsferien angeordnet werden, empfiehlt es sich, dass der Betriebsrat genau prüft, ob diese gerechtfertigt sind.
Wie werden Betriebsferien in Unternehmen ohne Betriebsrat geregelt?
In Betrieben ohne Betriebsrat ist die Einführung von Betriebsferien deutlich leichter möglich. Nach der Rechtsprechung einiger Landesarbeitsgerichte liegt es im Bereich des Direktionsrechtes des Arbeitgebers, in betriebsratslosen Betrieben Betriebsferien einzuführen, ohne dass dafür ein dringender betrieblicher Grund vorliegen muss.
Wie lang dürfen Betriebsferien dauern?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber. Ein nicht unerheblicher Teil des Erholungsurlaubs muss den Beschäftigten zur freien Verfügung stehen, auch wenn es Betriebsferien geben soll. Nur wie viele Tage sind ein nicht unerheblicher Teil? Gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht, nur Richtwerte. Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte 1981 (Aktenzeichen 1 ABR 79/79) entschieden, dass eine Regelung, die den Arbeitnehmern pro Jahr mindestens zwei von fünf Wochen zur freien Verfügung belassen hat, zulässig sein kann.
Glückauf,
Andreas Galatas
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