Betriebs­rat und Gewerk­schaft – was sind eigent­lich die Unterschiede?

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Die meis­ten Leser mei­nes Blogs sind oder waren selbst als Betriebs­rat tätig und ken­nen sich da bes­tens aus. Doch vie­le ande­re Men­schen fra­gen mich immer wie­der, was unter­schei­det eigent­lich einen Betriebs­rat von der Gewerk­schaft. Des­halb klä­re ich mal auf.

Der Betriebs­rat wird gewählt

Ein Betriebs­rat ver­tritt die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer eines Unter­neh­mens. Dazu wäh­len die­se Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ihres Unter­neh­mens in den Betriebs­rat. Die­ser setzt sich dann im Unter­neh­men für ihre Rech­te ein und han­delt Betriebs­ver­ein­ba­run­gen aus.

Einer Gewerk­schaft tritt man als Mit­glied bei

In Gewerk­schaf­ten sind dage­gen nicht nur Arbeit­neh­mer, son­dern auch Rent­ner, Stu­die­ren­de, Arbeits­su­chen­de und wei­te­re Per­so­nen orga­ni­siert. Jeder, der Mit­glied ist, gehört also zur Gewerk­schaft. Die­se ist nicht für ein ein­zel­nes Unter­neh­men, son­dern für eine gan­ze Bran­che oder sogar meh­re­re zustän­dig. Gewerk­schaf­ten sind Tarif­par­tei­en und han­deln mit ein­zel­nen Arbeit­ge­bern oder dem Arbeit­ge­ber­ver­band einer gesam­ten Bran­che Tarif­ver­trä­ge aus.

Es gibt aber auch einen Berüh­rungs­punkt bei­der Orga­ni­sa­tio­nen: Gewerk­schaf­ten unter­stüt­zen oft aktiv bei der Grün­dung eines Betriebs­ra­tes und bie­ten für die gewähl­ten Gewerk­schaf­ten Semi­na­re (unse­re Semi­na­re fin­den Sie übri­gens hier) an.

Bei­des wird in einen Topf geworfen

Frü­her waren die Gewerk­schaf­ten die wich­tigs­ten Inter­es­sens­ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer. Daher wer­den die Gewerk­schaf­ten auch heu­te noch manch­mal mit den Betriebs­rä­ten in einen Topf gewor­fen. Tat­säch­lich gilt nach Para­graf 2 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes: „Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat arbei­ten unter Beach­tung der gel­ten­den Tarif­ver­trä­ge ver­trau­ens­voll und im Zusam­men­wir­ken mit den im Betrieb ver­tre­te­nen Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber­ver­ei­ni­gun­gen zum Wohl der Arbeit­neh­mer und des Betriebs zusam­men“.

Es kann durch­aus hilf­reich sein, sich an eine Gewerk­schaft zu wen­den. Erfah­run­gen und Infor­ma­tio­nen nüt­zen vor allen Din­gen neu gegrün­de­ten Betriebs­rä­ten. Dage­gen steht, dass Gewerk­schaf­ten erst ab einer bestimm­ten Mit­glie­der­zahl in einem Betrieb tätig wer­den und des­we­gen erst­mal Mit­glie­der gewor­ben wer­den müs­sen. Auch der Arbeit­ge­ber ist häu­fig nicht erfreut, wenn der Ein­fluss der Gewerk­schaf­ten im eige­nen Unter­neh­men wächst.

Glück­auf,
Andre­as Gala­tas
 

Ori­gi­nal-Bei­trag: https://andreas.galatas.de/blog/betriebsrat-und-gewerkschaft-was-sind-eigentlich-die-unterschiede/

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Sisoje

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