Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen ist unaufhaltsam und birgt ein enormes Potenzial zur Effizienzsteigerung und Innovation. Ein aktueller Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg (Aktenzeichen 24 BVGa 1/24 vom 16. Januar 2024) beleuchtet jedoch die rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Implementierung von KI-Technologien am Arbeitsplatz ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.
In dem besagten Fall wandte sich der Konzernbetriebsrat eines Hamburger Medizintechnikunternehmens gegen die freie Nutzung von ChatGPT und anderen KI-Systemen durch die Mitarbeiter, ohne vorherige Zustimmung oder eine abgeschlossene Rahmenvereinbarung. Der Betriebsrat argumentierte, dass die Nutzung dieser Technologien die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte verletze. Das Gericht wies jedoch alle Anträge zurück und stellte fest, dass die Nutzung von ChatGPT als Arbeitsmittel keine Verletzung der Mitbestimmungsrechte darstellt, solange es das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter betrifft und keine direkte Überwachung durch den Arbeitgeber ermöglicht.
Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Rahmung beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz. Während KI-Tools wie ChatGPT das Potenzial haben, Arbeitsprozesse zu optimieren und Mitarbeitern bei ihrer Arbeit wertvolle Unterstützung zu bieten, ist es essenziell, dass die Einführung solcher Technologien in enger Abstimmung mit den Vertretungen der Arbeitnehmer erfolgt. Hierbei spielen Betriebsvereinbarungen eine zentrale Rolle, da sie den Rahmen für den Einsatz von KI-Technologien definieren und gleichzeitig die Rechte der Mitarbeiter schützen können.
Um Konflikte zu vermeiden und den Nutzen von KI am Arbeitsplatz voll auszuschöpfen, sollten Unternehmen proaktiv mit Betriebsräten zusammenarbeiten. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats in den Prozess der Technologieeinführung sowie die Entwicklung gemeinsamer Richtlinien und Schulungen können dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Überwachung zu adressieren. Ebenso wichtig ist es, die Mitarbeiter über die Nutzung und die Vorteile der neuen Technologien aufzuklären und ihnen die notwendige Unterstützung zu bieten, um die Akzeptanz zu fördern und eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg macht deutlich, dass der Einsatz von KI am Arbeitsplatz eine sorgfältige Abwägung von Innovationsstreben und rechtlichen sowie ethischen Überlegungen erfordert. Durch den Dialog zwischen Unternehmen und Betriebsräten sowie die Entwicklung klarer Vereinbarungen kann der Einsatz von KI-Technologien zum Wohl aller Beteiligten gestaltet werden, sodass Unternehmen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren können, ohne die Rechte und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter zu vernachlässigen.