Die Evolution des Lernens: Digitale Ökosysteme, Blended Learning und Microlearning für die Zukunft der Weiterbildung

ibp.Magazin

  • Die Evolution des Lernens: Digitale Ökosysteme, Blended Learning und Microlearning für die Zukunft der Weiterbildung

    Die Evolution des Lernens: Digitale Ökosysteme, Blended Learning und Microlearning für die Zukunft der Weiterbildung

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    Entdecken Sie die Zukunft der Weiterbildung: Dieser Artikel beleuchtet digitale Lernökosysteme, Blended Learning, Microlearning und den Vergleich von LMS/LXP.

  • Was versteht man unter nachhaltiger Betriebsratsarbeit?

    Was versteht man unter nachhaltiger Betriebsratsarbeit?

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    Nach­hal­ti­ge Betriebs­rats­ar­beit bezieht sich auf die Fähig­keit des Betriebs­rats, lang­fris­tig zu den­ken, pro­ak­tiv zu han­deln und sicher­zu­stel­len, dass die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ter in allen Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen berück­sich­tigt wer­den. Es geht dar­um, eine Brü­cke zwi­schen der Geschäfts­lei­tung und den Mit­ar­bei­tern zu schla­gen und sicher­zu­stel­len, dass bei­de Sei­ten von einer nach­hal­ti­gen Geschäfts­stra­te­gie pro­fi­tie­ren.

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie wird sie durchgeführt?

    Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie wird sie durchgeführt?

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    Eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist eine sys­te­ma­ti­sche Ana­ly­se der Gefah­ren und Risi­ken für die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäf­tig­ten bei der Arbeit. Sie ist eine gesetz­li­che Pflicht für jeden Arbeit­ge­ber nach § 5 ArbSchG und dient als Grund­la­ge für die Pla­nung und Umset­zung von Schutz­maß­nah­men. Eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung wird in fol­gen­den Schrit­ten durch­ge­führt: Der Betriebs­rat hat ein Mit­wir­kungs­recht […]

  • An welchen Schulungen sollten Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsräte teilnehmen

    An welchen Schulungen sollten Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsräte teilnehmen

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    Betriebs­rats­mit­glie­der soll­ten an Schu­lun­gen teil­neh­men, die ihnen die für die Aus­übung ihres Amtes erfor­der­li­chen Kennt­nis­se ver­mit­teln. Dazu gehö­ren vor allem Rechts­kennt­nis­se in den Berei­chen Betriebs­ver­fas­sungs­recht und Arbeits­recht, aber auch ande­re The­men, die im Zusam­men­hang mit der Betriebs­rats­ar­beit ste­hen, wie z.B. Arbeits­zeit, Arbeits­schutz, Daten­schutz, Gesprächs­füh­rung, Gesund­heits­ma­nage­ment, Mob­bing, Öffent­lich­keits­ar­beit, Per­so­nal­pla­nung, Pro­to­koll­füh­rung, Rhe­to­rik usw. Die Teil­nah­me an sol­chen […]

  • Kann der Arbeitgeber eine Schulung ablehnen?

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    Als Betriebs­rats­mit­glied haben Sie Anspruch auf eine Schu­lung zu den Grund­la­gen von Arbeits­recht und Betriebs­ver­fas­sungs­recht. Die­se Schu­lun­gen sind not­wen­dig, damit Sie Ihre Auf­ga­ben effi­zi­ent erfül­len kön­nen. Lei­der ver­su­chen man­che Arbeit­ge­ber, Schu­lun­gen mit der Begrün­dung abzu­leh­nen, sie sei­en zu teu­er oder sie hät­ten kein Bud­get dafür. Dies ist jedoch nicht akzep­ta­bel. Das Gesetz besagt ein­deu­tig, dass […]

  • Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich an einer Schulung für Betriebsräte teilnehme?

    Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich an einer Schulung für Betriebsräte teilnehme?

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    Nein, du musst dei­nen Arbeit­ge­ber nicht um Erlaub­nis bit­ten, aber du musst ihn recht­zei­tig dar­über infor­mie­ren. Der Betriebs­rat hat einen gesetz­li­chen Anspruch auf den Besuch von Schu­lun­gen, die für die Erfül­lung sei­ner Auf­ga­ben erfor­der­lich sind. Der Arbeit­ge­ber muss dich von der Arbeit frei­stel­len und die Kos­ten der Schu­lung über­neh­men. Er kann die Schu­lung nicht ver­wei­gern […]

  • Wie erfolgt die Anmeldung zu einer Schulung bei der ibp.Akademie?

    Wie erfolgt die Anmeldung zu einer Schulung bei der ibp.Akademie?

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    Als Betriebs­rats­mit­glied haben Sie das Recht, an Schu­lun­gen teil­zu­neh­men, die Ihre Fähig­kei­ten zur Erfül­lung Ihrer Auf­ga­ben ver­bes­sern. Die­ses Recht wird Ihnen durch die Betriebs­ver­fas­sung und die Betriebs­ver­ein­ba­rung gewährt. Vor­aus­set­zung für die Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeit­ge­ber und den Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung ist, dass der Betriebs­rat zuvor beschlos­sen hat, dass das Betriebs­rats­mit­glied an der Schu­lung teil­neh­men soll. […]

  • Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber? 

    Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber? 

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    Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von den spe­zi­fi­schen Schu­lun­gen und den ein­zel­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern ab. Eini­ge Schu­lun­gen kön­nen für alle Betriebs­rats­mit­glie­der obli­ga­to­risch sein (z.B. Arbeits­recht 1 bis 3 und Betriebs­ver­fas­sungs­recht 1 bis 3) , wäh­rend ande­re fakul­ta­tiv sein kön­nen. 

  • Welche Kosten muss der Arbeitgeber bei einer Betriebsratsschulung übernehmen?

    Welche Kosten muss der Arbeitgeber bei einer Betriebsratsschulung übernehmen?

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    Der Arbeit­ge­ber trägt die Kos­ten für Rei­se, Unter­kunft und Ver­pfle­gung. Der Betriebs­rat hat einen gro­ßen Ermes­sens­spiel­raum bei der Aus­wahl der Schu­lungs­kur­se. Er ist nicht ver­pflich­tet, die güns­tigs­te Opti­on zu wäh­len, wenn er der Mei­nung ist, dass eine ande­re Opti­on bes­ser wäre.

  • Wer trägt die Kosten einer Betriebsratsschulung?

    Wer trägt die Kosten einer Betriebsratsschulung?

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    Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sieht vor, dass der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für alle Semi­na­re und Schu­lun­gen , die für die Arbeit­neh­mer erfor­der­lich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), über­neh­men muss.