
ibp.Magazin
Mit unserem neuen ibp.Magazin informieren wir Sie regelmäßig über interessante und aktuelle Themen und vor allem über nachhaltige Fragen rund um den Arbeitsplatz sowie Recht und Gesundheit. Einige dieser Artikel werden wir dann auch hier in unserem Blog veröffentlichen.
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Die Evolution des Lernens: Digitale Ökosysteme, Blended Learning und Microlearning für die Zukunft der Weiterbildung
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Entdecken Sie die Zukunft der Weiterbildung: Dieser Artikel beleuchtet digitale Lernökosysteme, Blended Learning, Microlearning und den Vergleich von LMS/LXP.
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Was versteht man unter nachhaltiger Betriebsratsarbeit?
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Nachhaltige Betriebsratsarbeit bezieht sich auf die Fähigkeit des Betriebsrats, langfristig zu denken, proaktiv zu handeln und sicherzustellen, dass die Interessen der Mitarbeiter in allen Unternehmensentscheidungen berücksichtigt werden. Es geht darum, eine Brücke zwischen der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern zu schlagen und sicherzustellen, dass beide Seiten von einer nachhaltigen Geschäftsstrategie profitieren.
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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie wird sie durchgeführt?
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Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Gefahren und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Sie ist eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber nach § 5 ArbSchG und dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Eine Gefährdungsbeurteilung wird in folgenden Schritten durchgeführt: Der Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht […]
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An welchen Schulungen sollten Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsräte teilnehmen
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Betriebsratsmitglieder sollten an Schulungen teilnehmen, die ihnen die für die Ausübung ihres Amtes erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören vor allem Rechtskenntnisse in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht, aber auch andere Themen, die im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit stehen, wie z.B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz, Gesprächsführung, Gesundheitsmanagement, Mobbing, Öffentlichkeitsarbeit, Personalplanung, Protokollführung, Rhetorik usw. Die Teilnahme an solchen […]
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Kann der Arbeitgeber eine Schulung ablehnen?
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Als Betriebsratsmitglied haben Sie Anspruch auf eine Schulung zu den Grundlagen von Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Diese Schulungen sind notwendig, damit Sie Ihre Aufgaben effizient erfüllen können. Leider versuchen manche Arbeitgeber, Schulungen mit der Begründung abzulehnen, sie seien zu teuer oder sie hätten kein Budget dafür. Dies ist jedoch nicht akzeptabel. Das Gesetz besagt eindeutig, dass […]
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Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich an einer Schulung für Betriebsräte teilnehme?
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Nein, du musst deinen Arbeitgeber nicht um Erlaubnis bitten, aber du musst ihn rechtzeitig darüber informieren. Der Betriebsrat hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch von Schulungen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss dich von der Arbeit freistellen und die Kosten der Schulung übernehmen. Er kann die Schulung nicht verweigern […]
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Wie erfolgt die Anmeldung zu einer Schulung bei der ibp.Akademie?
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Als Betriebsratsmitglied haben Sie das Recht, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fähigkeiten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben verbessern. Dieses Recht wird Ihnen durch die Betriebsverfassung und die Betriebsvereinbarung gewährt. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor beschlossen hat, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen soll. […]
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Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?
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Die Antwort auf diese Frage hängt von den spezifischen Schulungen und den einzelnen Betriebsratsmitgliedern ab. Einige Schulungen können für alle Betriebsratsmitglieder obligatorisch sein (z.B. Arbeitsrecht 1 bis 3 und Betriebsverfassungsrecht 1 bis 3) , während andere fakultativ sein können.
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Welche Kosten muss der Arbeitgeber bei einer Betriebsratsschulung übernehmen?
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Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung. Der Betriebsrat hat einen großen Ermessensspielraum bei der Auswahl der Schulungskurse. Er ist nicht verpflichtet, die günstigste Option zu wählen, wenn er der Meinung ist, dass eine andere Option besser wäre.
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Wer trägt die Kosten einer Betriebsratsschulung?
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Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für alle Seminare und Schulungen , die für die Arbeitnehmer erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), übernehmen muss.