Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

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Die wach­sen­de Bedeu­tung von Nach­hal­tig­keit für Unter­neh­men und die Gesell­schaft erfor­dert eine akti­ve Rol­le des Betriebs­rats. Längst ist Nach­hal­tig­keit kein rei­nes Image-The­ma mehr, son­dern ein ent­schei­den­der Fak­tor für den lang­fris­ti­gen Unter­neh­mens­er­folg. Die Ein­bin­dung des Betriebs­rats in Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien ist daher uner­läss­lich. Doch wie kön­nen Betriebs­rä­te kon­kret zur Gestal­tung einer nach­hal­ti­gen Unter­neh­mens­zu­kunft bei­tra­gen und ihre Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men? Die­ser Arti­kel beleuch­tet die viel­fäl­ti­gen Mög­lich­kei­ten und Hand­lungs­fel­der für Betriebs­rä­te im Bereich der Nach­hal­tig­keit.

Die Rol­le des Betriebs­rats im Nachhaltigkeitsmanagement

Der Betriebs­rat spielt eine zen­tra­le Rol­le im Nach­hal­tig­keits­ma­nage­ment eines Unter­neh­mens. Sei­ne Rech­te und Pflich­ten sind in ver­schie­de­nen Geset­zen und Ver­ord­nun­gen ver­an­kert, ins­be­son­de­re im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG). Der Betriebs­rat hat ein Mit­be­stim­mungs­recht in sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, die sich auf die Beschäf­tig­ten aus­wir­ken. Dies schließt auch Aspek­te der öko­lo­gi­schen, sozia­len und öko­no­mi­schen Nach­hal­tig­keit ein.

Zu den wich­tigs­ten Rech­ten und Pflich­ten des Betriebs­rats im Bereich der Nach­hal­tig­keit gehören:

  • Mit­be­stim­mung bei der Ein­füh­rung und Umset­zung von Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung des Umwelt­schut­zes: Der Betriebs­rat kann bei­spiels­wei­se bei der Ein­füh­rung von Ener­gie­spar­maß­nah­men, der Redu­zie­rung von Abfall oder der Nut­zung umwelt­freund­li­cher Tech­no­lo­gien mit­be­stim­men. Grund­la­ge hier­für ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.
  • Mit­wir­kung bei der Gestal­tung von Arbeits­be­din­gun­gen: Der Betriebs­rat kann sich dafür ein­set­zen, dass Arbeits­plät­ze ergo­no­misch gestal­tet wer­den, die Arbeits­zei­ten fle­xi­bler sind und die Mit­ar­bei­ter die Mög­lich­keit haben, sich wei­ter­zu­bil­den. Dies trägt zur sozia­len Nach­hal­tig­keit bei.
  • Kon­trol­le der Ein­hal­tung von Geset­zen und Vor­schrif­ten: Der Betriebs­rat hat das Recht, die Ein­hal­tung von Geset­zen und Vor­schrif­ten im Bereich der Nach­hal­tig­keit zu kon­trol­lie­ren. Dies gilt ins­be­son­de­re für Umwelt­ge­set­ze und Arbeitsschutzbestimmungen.
  • Infor­ma­ti­on und Bera­tung der Beschäf­tig­ten: Der Betriebs­rat hat die Pflicht, die Beschäf­tig­ten über die Nach­hal­tig­keits­ak­ti­vi­tä­ten des Unter­neh­mens zu infor­mie­ren und sie zu bera­ten. Dies för­dert das Bewusst­sein für Nach­hal­tig­keit und die Bereit­schaft, sich aktiv zu beteiligen.
  • Initia­tiv­recht: Gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebs­rat ein Initia­tiv­recht. Er kann dem Arbeit­ge­ber Vor­schlä­ge zur Ver­bes­se­rung der Nach­hal­tig­keit im Unter­neh­men unterbreiten.

Die Gesetz­ge­bung räumt dem Betriebs­rat also umfang­rei­che Mit­be­stim­mung ein, um die Belan­ge der Beschäf­tig­ten im Kon­text der Nach­hal­tig­keit zu ver­tre­ten. Es ist wich­tig, dass der Betriebs­rat die­se Rech­te aktiv wahr­nimmt und sich früh­zei­tig in Ent­schei­dungs­pro­zes­se einbringt.

Das ABC zum Betriebs­rat | ver.di

Hand­lungs­fel­der für den Betriebs­rat: Öko­lo­gie, Sozia­les und Ökonomie

Der Betriebs­rat kann in ver­schie­de­nen Hand­lungs­fel­dern aktiv zur För­de­rung der Nach­hal­tig­keit bei­tra­gen. Dabei ori­en­tiert er sich an den drei Säu­len der Nach­hal­tig­keit: Öko­lo­gie, Sozia­les und Öko­no­mie.

  • Öko­lo­gie: Im Bereich der Öko­lo­gie kann der Betriebs­rat Initia­ti­ven zur Redu­zie­rung des Ener­gie­ver­brauchs, des Was­ser­ver­brauchs und des Abfall­auf­kom­mens för­dern. Er kann sich für die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien, die Ein­füh­rung eines nach­hal­ti­gen Mobi­li­täts­ma­nage­ments und die För­de­rung des Umwelt­schut­zes am Arbeits­platz einsetzen. 
    • Bei­spiel: Ein Betriebs­rat in einem Pro­duk­ti­ons­be­trieb setzt sich für die Ein­füh­rung eines Ener­gie­ma­nage­ment­sys­tems nach ISO 50001 ein, um den Ener­gie­ver­brauch zu sen­ken und die CO2-Emis­sio­nen zu reduzieren.
  • Sozia­les: Im Bereich des Sozia­len kann der Betriebs­rat sich für fai­re Arbeits­be­din­gun­gen, eine ange­mes­se­ne Bezah­lung, die För­de­rung der Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz, die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie und die Chan­cen­gleich­heit ein­set­zen. Er kann auch Initia­ti­ven zur För­de­rung der Viel­falt und Inklu­si­on unterstützen. 
    • Bei­spiel: Ein Betriebs­rat in einem Logis­tik­un­ter­neh­men setzt sich für die Ein­füh­rung von ergo­no­mi­schen Arbeits­plät­zen ein, um die kör­per­li­che Belas­tung der Mit­ar­bei­ter zu redu­zie­ren und die Gesund­heit zu fördern.
  • Öko­no­mie: Im Bereich der Öko­no­mie kann der Betriebs­rat sich für eine lang­fris­ti­ge und nach­hal­ti­ge Unter­neh­mens­ent­wick­lung ein­set­zen, die nicht nur auf kurz­fris­ti­ge Gewinn­ma­xi­mie­rung aus­ge­rich­tet ist. Er kann die Ein­füh­rung von nach­hal­ti­gen Geschäfts­mo­del­len, die För­de­rung von Inno­va­tio­nen und die Stär­kung der regio­na­len Wirt­schaft unterstützen. 
    • Bei­spiel: Ein Betriebs­rat in einem Ein­zel­han­dels­un­ter­neh­men setzt sich für die Ein­füh­rung von Pro­duk­ten aus regio­na­lem Anbau ein, um die loka­le Wirt­schaft zu stär­ken und die Trans­port­we­ge zu verkürzen.

Kon­kre­te Pro­jek­te und Initia­ti­ven, die der Betriebs­rat in die­sen Berei­chen umset­zen kann, sind vielfältig:

  • Umwelt­schutz:
    • Ein­füh­rung eines betrieb­li­chen Umweltmanagementsystems
    • För­de­rung der Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel oder Fahr­rä­der durch Mitarbeiter
    • Redu­zie­rung des Papier­ver­brauchs durch digi­ta­le Prozesse
    • Orga­ni­sa­ti­on von Müllsammelaktionen
  • Arbeits­be­din­gun­gen:
    • Ein­füh­rung fle­xi­bler Arbeitszeitmodelle
    • För­de­rung von Weiterbildungsmaßnahmen
    • Ver­bes­se­rung der Ergo­no­mie am Arbeitsplatz
    • Ange­bot von Gesundheitsförderungsprogrammen
  • Fai­re Bezahlung:
    • Ein­füh­rung eines trans­pa­ren­ten und gerech­ten Vergütungssystems
    • Bekämp­fung von Lohndiskriminierung
    • För­de­rung von Tarif­ver­hand­lun­gen zur Siche­rung fai­rer Löh­ne und Arbeitsbedingungen

Indem der Betriebs­rat in die­sen ver­schie­de­nen Hand­lungs­fel­dern aktiv wird, kann er einen wich­ti­gen Bei­trag zur Gestal­tung einer nach­hal­ti­gen Unter­neh­mens­zu­kunft leis­ten. Die Initia­ti­ven soll­ten stets in enger Abstim­mung mit den Beschäf­tig­ten und dem Manage­ment ent­wi­ckelt und umge­setzt werden.

Nach­hal­tig­keit: So bestim­men Sie als Betriebs­rat mit! | Betriebsrat

Nach­haltigkeits­bericht­erstattung und Mitbestimmung

Die Nach­haltigkeits­bericht­erstattung ist ein zen­tra­les Instru­ment, um die Fort­schrit­te und Aus­wir­kun­gen von Unter­neh­men im Bereich der Nach­hal­tig­keit trans­pa­rent dar­zu­stel­len. Sie umfasst die Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen über öko­lo­gi­sche, sozia­le und öko­no­mi­sche Leis­tun­gen und dient dazu, Stake­hol­der über die Nach­hal­tig­keits­be­mü­hun­gen des Unter­neh­mens zu infor­mie­ren. Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on erwei­tert die Berichts­pflich­ten für Unter­neh­men und zielt dar­auf ab, die Qua­li­tät und Ver­gleich­bar­keit von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen zu verbessern.

Der Betriebs­rat hat bei der Erstel­lung und Umset­zung von Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten umfas­sen­de Mit­be­stim­mungs­mög­lich­kei­ten. Die­se erge­ben sich aus dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz und ermög­li­chen es dem Betriebs­rat, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten im Hin­blick auf Nach­hal­tig­keits­aspek­te ein­zu­brin­gen. Die Mit­be­stim­mung kann sich auf ver­schie­de­ne Aspek­te der Bericht­erstat­tung bezie­hen, wie bei­spiels­wei­se die Aus­wahl der rele­van­ten Kenn­zah­len, die Erhe­bung und Aus­wer­tung von Daten sowie die Dar­stel­lung der Ergebnisse.

Der Betriebs­rat kann sicher­stel­len, dass die Nach­hal­tig­keits­be­rich­te trans­pa­rent, glaub­wür­dig und aus­sa­ge­kräf­tig sind, indem er fol­gen­de Maß­nah­men ergreift:

  • Akti­ve Teil­nah­me am Berichts­pro­zess: Der Betriebs­rat soll­te sich früh­zei­tig in den Pro­zess der Erstel­lung des Nach­hal­tig­keits­be­richts ein­brin­gen und sei­ne Exper­ti­se in den ver­schie­de­nen Pha­sen einbringen.
  • Über­prü­fung der Daten und Infor­ma­tio­nen: Der Betriebs­rat soll­te die im Bericht dar­ge­stell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen kri­tisch über­prü­fen und sicher­stel­len, dass sie kor­rekt, voll­stän­dig und ver­läss­lich sind.
  • Ein­brin­gen der Per­spek­ti­ve der Beschäf­tig­ten: Der Betriebs­rat soll­te die Per­spek­ti­ve der Beschäf­tig­ten auf die Nach­hal­tig­keits­aspek­te des Unter­neh­mens in den Bericht ein­brin­gen. Dies kann bei­spiels­wei­se durch Befra­gun­gen, Work­shops oder ande­re For­men der Betei­li­gung erfolgen.
  • For­de­rung nach Trans­pa­renz und Offen­heit: Der Betriebs­rat soll­te dar­auf ach­ten, dass der Bericht trans­pa­rent und offen über die Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen und ‑her­aus­for­de­run­gen des Unter­neh­mens informiert.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den neu­en Rege­lun­gen zur Nach­haltigkeits­bericht­erstattung und den damit ver­bun­de­nen Mit­be­stim­mungs­mög­lich­kei­ten fin­den Sie unter Neue Rege­lun­gen für die Nach­hal­tig­keits­be­rich­te | Arbei­ter­kam­mer ….

Die Zusam­men­ar­beit mit dem Manage­ment für eine nach­hal­ti­ge Unternehmenszukunft

Eine kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit zwi­schen Betriebs­rat und Manage­ment ist ent­schei­dend, um gemein­sam eine nach­hal­ti­ge Unter­neh­mens­zu­kunft zu gestal­ten. Bei­de Sei­ten müs­sen bereit sein, ihre jewei­li­gen Per­spek­ti­ven und Inter­es­sen ein­zu­brin­gen und gemein­sam nach Lösun­gen zu suchen, die sowohl den wirt­schaft­li­chen Erfolg des Unter­neh­mens als auch die öko­lo­gi­schen und sozia­len Belan­ge berücksichtigen.

Stra­te­gien für eine erfolg­rei­che Kom­mu­ni­ka­ti­on, Ver­hand­lung und Umset­zung von Nach­hal­tig­keits­zie­len umfassen:

  • Offe­ne und trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on: Regel­mä­ßi­ge Gesprä­che und ein offe­ner Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen sind die Grund­la­ge für eine ver­trau­ens­vol­le Zusammenarbeit.
  • Gemein­sa­me Defi­ni­ti­on von Nach­hal­tig­keits­zie­len: Betriebs­rat und Manage­ment soll­ten gemein­sam kon­kre­te, mess­ba­re, erreich­ba­re, rele­van­te und ter­mi­nier­te (SMART) Nach­hal­tig­keits­zie­le definieren.
  • Ein­bin­dung der Stake­hol­der: Die Inter­es­sen der ver­schie­de­nen Stake­hol­der, wie bei­spiels­wei­se Beschäf­tig­te, Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Anwoh­ner, soll­ten bei der Ent­wick­lung und Umset­zung von Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien berück­sich­tigt werden.
  • Kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung: Nach­hal­tig­keit ist ein fort­lau­fen­der Pro­zess. Betriebs­rat und Manage­ment soll­ten regel­mä­ßig die Fort­schrit­te bei der Errei­chung der Nach­hal­tig­keits­zie­le über­prü­fen und gege­be­nen­falls Anpas­sun­gen vornehmen.
  • Schaf­fung einer gemein­sa­men Visi­on: Eine gemein­sa­me Visi­on für eine nach­hal­ti­ge Unter­neh­mens­zu­kunft kann die Moti­va­ti­on und das Enga­ge­ment aller Betei­lig­ten stärken.

Der Betriebs­rat kann eine wich­ti­ge Rol­le bei der Ver­hand­lung von Nach­hal­tig­keits­zie­len spie­len, indem er die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten ver­tritt und sicher­stellt, dass die Zie­le rea­lis­tisch und erreich­bar sind. Er kann auch dazu bei­tra­gen, dass die Nach­hal­tig­keits­zie­le in die Unter­neh­mens­stra­te­gie inte­griert wer­den und dass aus­rei­chend Res­sour­cen für deren Umset­zung bereit­ge­stellt werden.

Her­aus­for­de­run­gen und Lösungs­an­sät­ze für den Betriebsrat

Bei der Umset­zung von Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ven kön­nen Betriebs­rä­te auf ver­schie­de­ne Her­aus­for­de­run­gen sto­ßen. Dazu gehö­ren beispielsweise:

  • Wider­stand sei­tens des Manage­ments oder der Beschäf­tig­ten gegen Veränderungen.
  • Man­geln­de Res­sour­cen, wie bei­spiels­wei­se Zeit, Geld oder Know-how.
  • Unzu­rei­chen­de Kom­pe­ten­zen im Bereich Nachhaltigkeit.
  • Schwie­rig­kei­ten bei der Mes­sung und Bewer­tung der Nachhaltigkeitsleistungen.

Um die­se Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, kön­nen Betriebs­rä­te fol­gen­de Lösungs­an­sät­ze verfolgen:

  • Früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung aller Betei­lig­ten in den Pro­zess der Nachhaltigkeitsplanung.
  • Über­zeu­gen­de Argu­men­ta­ti­on für die Vor­tei­le von Nach­hal­tig­keit für das Unter­neh­men und die Beschäftigten.
  • Qua­li­fi­zie­rung der Betriebs­rats­mit­glie­der im Bereich Nach­hal­tig­keit durch Schu­lun­gen und Weiterbildungen.
  • Zusam­men­ar­beit mit exter­nen Exper­ten und Organisationen.
  • Erfolgs­mes­sung und Kom­mu­ni­ka­ti­on der Ergeb­nis­se, um die posi­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ven zu verdeutlichen.

Best Prac­ti­ces für erfolg­rei­che Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ven umfas­sen beispielsweise:

  • Ein­füh­rung eines Umwelt­ma­nage­ment­sys­tems nach ISO 14001.
  • För­de­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz durch Inves­ti­tio­nen in moder­ne Technologien.
  • Redu­zie­rung des Res­sour­cen­ver­brauchs durch Recy­cling und Kreislaufwirtschaft.
  • Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen durch Maß­nah­men zur Gesund­heits­för­de­rung und Work-Life-Balance.
  • För­de­rung der Viel­falt und Inklu­si­on in der Belegschaft.

Eine regel­mä­ßi­ge Erfolgs­kon­trol­le ist wich­tig, um sicher­zu­stel­len, dass die Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ven die gewünsch­ten Ergeb­nis­se erzie­len. Der Betriebs­rat kann gemein­sam mit dem Manage­ment Kenn­zah­len defi­nie­ren, die die Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen des Unter­neh­mens abbil­den, und regel­mä­ßig deren Ent­wick­lung überprüfen.

Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

Wei­ter­füh­ren­de Quellen

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