Betriebsvereinbarung

Eine Betriebs­ver­ein­ba­rung ist ein ver­bind­li­cher Ver­trag zwi­schen der Geschäfts­lei­tung eines Unter­neh­mens und dem Betriebs­rat, der die Arbeits­be­din­gun­gen und ‑abläu­fe im Unter­neh­men regelt. Sie wird auf Basis des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes aus­ge­han­delt und muss von bei­den Sei­ten akzep­tiert wer­den. Die Betriebs­ver­ein­ba­rung schützt die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten und dient der För­de­rung eines fai­ren und kon­struk­ti­ven Arbeits­kli­mas. Sie kann zum Bei­spiel Rege­lun­gen zu Arbeits­zei­ten, Urlaubs­an­sprü­chen oder der betrieb­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur enthalten.


  • Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

    Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

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    Die Ver­gü­tung von Betriebs­rä­ten steht schon seit gerau­mer Zeit im Zen­trum arbeits­recht­li­cher Dis­kus­sio­nen in Deutsch­land. Beson­ders seit dem auf­se­hen­er­re­gen­den Fall des ehe­ma­li­gen VW-Betriebs­rats­chefs Bernd Oster­loh, der die Gerich­te und die öffent­li­che Mei­nung glei­cher­ma­ßen beschäf­tig­te, ist das The­ma in den Fokus gerückt. Unter­neh­men und Betriebs­rä­te ste­hen seit­her vor der Her­aus­for­de­rung, eine gerech­te und rechts­si­che­re Ver­gü­tungs­struk­tur zu…

  • Die Rol­le des Betriebs­rats bei Ein­stel­lungs­ent­schei­dun­gen: Eine Ana­ly­se des Fal­les ArbG Köln, Beschluss vom 13.01.2023 – 23 BV 67/22

    Die Rol­le des Betriebs­rats bei Ein­stel­lungs­ent­schei­dun­gen: Eine Ana­ly­se des Fal­les ArbG Köln, Beschluss vom 13.01.2023 – 23 BV 67/22

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    Im dyna­mi­schen Feld des Arbeits­rechts sind wir stän­dig Zeu­gen von Fäl­len, die sowohl die recht­li­che Land­schaft als auch die Prak­ti­ken am Arbeits­platz prä­gen. Ein sol­cher Fall, der kürz­lich die Auf­merk­sam­keit der Fach­welt auf sich gezo­gen hat, ist der Beschluss des Arbeits­ge­richts Köln vom 13.01.2023 – 23 BV 67/22. Die­ser Fall wirft ein Schlag­licht auf die…

  • BAG: Kei­ne Anscheins­voll­macht bei Betriebsvereinbarungen

    BAG: Kei­ne Anscheins­voll­macht bei Betriebsvereinbarungen

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    Eigent­lich ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz klar gere­gelt, wie ein Betriebs­rats­be­schluss gefasst wird: Die Betriebs­rats­mit­glie­der wer­den vom Vor­sit­zen­den zu einer Sit­zung ein­ge­la­den. In der Ein­la­dung wer­den die Tages­ord­nungs­punk­te genannt und die Mit­glie­der stim­men dann zusam­men über die zu beschlie­ßen­den Din­ge ab (§ 29 Abs. 2 BetrVG und § 33 Abs. 1 BetrVG). Auch eine nach­träg­li­che Beschluss­fas­sung ist…