Personalvertretung

Die Personalvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle, die dem Bund, den Ländern, den Gemeinden oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften angehört. Die Personalvertretung wird von den Beschäftigten gewählt und hat verschiedene Rechte und Pflichten, um deren Interessen gegenüber der Dienststellenleitung zu wahren. Die Personalvertretung besteht aus dem örtlichen Personalrat und je nach Verwaltungsaufbau aus Stufenvertretungen wie dem Bezirks- oder dem Hauptpersonalrat. Die Personalvertretung arbeitet vertrauensvoll mit der Dienststellenleitung zusammen und kann je nach Sachverhalt mitbestimmen, mitwirken, angehört werden oder beraten werden. Die Personalvertretung ist nicht zu verwechseln mit der Gewerkschaft, die eine freiwillige Vereinigung von Arbeitnehmern ist.