Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zwei Begriffe, die eng miteinander verbunden sind. Sie bezeichnen alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung für Arbeitgeber und Beschäftigte. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf eine gesunde und sichere Arbeit.
Die Arbeit birgt jedoch viele Gefahren und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dazu gehören zum Beispiel Unfälle, Verletzungen, Erkrankungen, psychische Belastungen oder Mobbing. Diese können nicht nur zu Schmerzen, Leiden oder Tod führen, sondern auch zu hohen Kosten, Ausfällen oder Haftungsansprüchen für die Arbeitgeber. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam dafür sorgen, dass die Arbeit so gestaltet wird, dass Gefahren und Risiken vermieden oder minimiert werden.
Um dies zu erreichen, gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, Akteure und Instrumente im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Einer der wichtigsten Akteure ist der Betriebsrat. Der Betriebsrat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb einzusetzen. Er hat dabei zahlreiche Mitbestimmungs‑, Informations- und Überwachungsrechte sowie verschiedene Handlungsmöglichkeiten.
Wenn Sie mehr über den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfahren möchten, dann ist das Seminarthema “AG 1 – Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1” genau das Richtige für Sie. In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennen, wie z.B. die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die Ziele und Vorteile des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder die Rolle der Berufsgenossenschaften. Außerdem erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben und wie Sie diese effektiv wahrnehmen können.
Die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Der Begriff Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung von Unfällen oder Erkrankungen, sondern auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Anpassung der Arbeit an den Menschen, die Förderung der menschengerechten Gestaltung der Arbeit oder die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten.
Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeits- und Gesundheitsschutz verfolgt verschiedene Ziele. Dazu gehören:
- Die Gewährleistung eines hohen Niveaus an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Die Verhütung von arbeitsbedingten Gefahren und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
- Die Beseitigung oder Verringerung von bestehenden Gefahren und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
- Die Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
- Die Verbesserung des bestehenden Schutzniveaus
- Die Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber und Beschäftigten bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zahlreich und komplex. Sie bestehen aus verschiedenen nationalen und europäischen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder Vorschriften. Einige der wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie deren Aufgaben regelt
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen festlegt
- Die DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”, die die Pflichten der Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes regelt
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die Sicherheitsanforderungen an Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte oder Anlagen sowie an überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälter oder Aufzüge definiert
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen oder Sanitärräumen sowie an den Schutz vor Lärm, Hitze oder Gefahrstoffen festlegt
Akteure
Es gibt zahlreiche verschiedene Akteure im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten. Zu den wichtigsten Akteuren gehören:
- Der Arbeitgeber, der die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten trägt und dafür sorgen muss, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Er muss unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, die Beschäftigten unterweisen und informieren, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen und mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten
- Der Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vertritt und an dessen Gestaltung mitwirkt. Er hat unter anderem ein Mitbestimmungsrecht bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, ein Informationsrecht über alle relevanten Daten und Fakten, ein Überwachungsrecht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ein Recht auf Schulung und Beratung
- Die Berufsgenossenschaften, die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind und die Aufgabe haben, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, die Gesundheit der Versicherten nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wiederherzustellen oder zu verbessern und die Versicherten oder deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Sie haben unter anderem die Befugnis, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, Präventionsmaßnahmen durchzuführen oder zu fördern, Arbeitgeber und Beschäftigte zu beraten oder zu schulen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen
- Die staatlichen Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontrollieren und durchsetzen. Sie haben unter anderem die Befugnis, Betriebe zu besichtigen, Anordnungen zu treffen, Bußgelder zu verhängen oder Strafanzeigen zu erstatten. Zu den staatlichen Aufsichtsbehörden gehören zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz
Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ der betrieblichen Mitbestimmung und Interessenvertretung der Beschäftigten. Er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb einzusetzen. Dabei hat er zahlreiche Rechte und Pflichten, die ihm das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und andere Gesetze oder Verordnungen zuweisen.
Rechte des Betriebsrats
Die Rechte des Betriebsrats im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umfassen zum Beispiel:
- Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Mitspracherecht bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt, die die Ordnung des Betriebs oder das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen. Dazu gehören zum Beispiel die Festlegung von Arbeitszeiten, Pausen oder Schichtplänen, die Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsmitteln, die Gestaltung von Arbeitsplätzen oder Arbeitsräumen oder die Regelung von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen oder Berufskrankheiten
- Das Informationsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber über alle Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt. Dazu gehören zum Beispiel die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen, Unfallstatistiken oder Prüfberichte von Berufsgenossenschaften oder staatlichen Aufsichtsbehörden
- Das Überwachungsrecht nach § 89 Abs. 1 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Recht auf Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder der getroffenen Vereinbarungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Einsicht in Unterlagen, das Recht auf Anhörung von Beschäftigten oder das Recht auf Zuziehung von Sachverständigen
- Das Recht auf Schulung und Beratung nach § 37 Abs. 6 bzw. § 80 Abs. 3 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Recht auf Teilnahme an Schulungen oder Seminaren zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt, die zur Erweiterung seiner Kenntnisse erforderlich sind. Außerdem hat der Betriebsrat ein Recht auf Beratung durch externe Experten wie Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaften
Pflichten des Betriebsrats
Die Pflichten des Betriebsrats im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umfassen zum Beispiel:
- Die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder der getroffenen Vereinbarungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach § 89 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat muss dabei nicht nur kontrollieren, sondern auch aktiv eingreifen, wenn er Mängel oder Verstöße feststellt. Er muss zum Beispiel den Arbeitgeber auffordern, Abhilfe zu schaffen, die Beschäftigten informieren oder beraten oder bei schwerwiegenden Fällen die zuständigen Behörden einschalten
- Die Pflicht zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach § 89 Abs. 2 BetrVG. Der Betriebsrat muss dabei nicht nur reagieren, sondern auch proaktiv handeln, um die Arbeitsbedingungen zu optimieren. Er muss zum Beispiel Vorschläge oder Anregungen für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes machen, die Beteiligung der Beschäftigten anregen oder unterstützen oder die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber oder anderen Akteuren suchen
- Die Pflicht zur Beachtung des Datenschutzes nach § 79 BetrVG. Der Betriebsrat muss dabei darauf achten, dass er bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht verletzt. Er muss zum Beispiel die Einwilligung der Beschäftigten einholen, bevor er personenbezogene Daten wie Krankheitsdaten oder Unfalldaten verwendet, verarbeitet oder weitergibt
Handlungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat hat also viele Rechte und Pflichten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die ihm eine starke Position und eine große Verantwortung verleihen. Um diese Rechte und Pflichten effektiv wahrzunehmen, kann der Betriebsrat verschiedene Handlungsmöglichkeiten nutzen. Einige davon sind:
- Die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, die eine systematische Analyse der Gefahren und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit darstellt. Der Betriebsrat kann dabei zum Beispiel an der Planung, Durchführung oder Auswertung der Gefährdungsbeurteilung teilnehmen, eigene Beobachtungen oder Erfahrungen einbringen oder auf die Umsetzung von Schutzmaßnahmen drängen
- Die Erstellung von Betriebsvereinbarungen, die verbindliche Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb festlegen. Der Betriebsrat kann dabei zum Beispiel konkrete Ziele, Maßnahmen oder Verfahren für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vereinbaren, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen oder auf die spezifischen Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten sind
- Die Durchführung von Betriebsbegehungen, die eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen im Betrieb ermöglichen. Der Betriebsrat kann dabei zum Beispiel potentielle Gefahrenquellen identifizieren, Verbesserungsvorschläge machen oder den Dialog mit den Beschäftigten suchen
Die Rolle der Berufsgenossenschaften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind Selbstverwaltungskörperschaften, die von den Arbeitgebern und den Beschäftigten gemeinsam getragen werden. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, die Gesundheit der Versicherten nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wiederherzustellen oder zu verbessern und die Versicherten oder deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Förderung und Unterstützung
Die Berufsgenossenschaften spielen eine wichtige Rolle im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie fördern und unterstützen den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf verschiedene Weise, zum Beispiel:
- Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften, die verbindliche Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festlegen. Die Unfallverhütungsvorschriften ergänzen oder konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigen die Besonderheiten der jeweiligen Branchen oder Tätigkeiten
- Sie führen Präventionsmaßnahmen durch oder fördern sie, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern. Die Präventionsmaßnahmen umfassen zum Beispiel die Durchführung von Betriebsbesichtigungen, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstungen oder die Förderung von betrieblichen Gesundheitsprogrammen
- Sie beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Beratung umfasst zum Beispiel die Information über gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften, die Vermittlung von Fachwissen oder Erfahrungen oder die Unterstützung bei der Lösung von Problemen oder Konflikten
- Sie schulen Arbeitgeber und Beschäftigte zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Schulung umfasst zum Beispiel die Vermittlung von Grundlagen oder Spezialkenntnissen, die Sensibilisierung für Gefahren oder Risiken oder die Förderung von Kompetenzen oder Verhaltensänderungen
Wichtiger Partner
Die Berufsgenossenschaften sind also wichtige Partner für den Betriebsrat im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Betriebsrat kann mit den Berufsgenossenschaften auf verschiedene Weise zusammenarbeiten, zum Beispiel:
- Er kann an Schulungen oder Seminaren der Berufsgenossenschaften zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz teilnehmen, um seine Kenntnisse zu erweitern oder zu vertiefen
- Er kann Expertisen oder Gutachten von den Berufsgenossenschaften anfordern, um seine Argumente oder Forderungen zu stärken oder zu untermauern
- Er kann die Berufsgenossenschaften in die Gefährdungsbeurteilung einbinden, um eine objektive und fachkundige Einschätzung der Gefahren und Risiken zu erhalten
- Er kann die Berufsgenossenschaften um Unterstützung bitten, wenn er Mängel oder Verstöße im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes feststellt oder beheben möchte
Schlussfolgerung
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zwei Begriffe, die eng miteinander verbunden sind. Sie bezeichnen alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ der betrieblichen Mitbestimmung und Interessenvertretung der Beschäftigten. Er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb einzusetzen. Dabei hat er zahlreiche Rechte und Pflichten, die ihm das Betriebsverfassungsgesetz und andere Gesetze oder Verordnungen zuweisen.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, die Gesundheit der Versicherten nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wiederherzustellen oder zu verbessern und die Versicherten oder deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Sie fördern und unterstützen den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf verschiedene Weise.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist also ein Thema, das alle betrifft und viele Aspekte umfasst. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam dafür sorgen, dass die Arbeit so gestaltet wird, dass Gefahren und Risiken vermieden oder minimiert werden. Dabei können sie von den Rechten, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie von den Angeboten der Berufsgenossenschaften profitieren.
Wenn Sie mehr über den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfahren möchten, dann empfehlen wir Ihnen das Seminarthema “AG 1 – Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1”. In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennen, wie z.B. die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die Ziele und Vorteile des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder die Rolle der Berufsgenossenschaften. Außerdem erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben und wie Sie diese effektiv wahrnehmen können.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zwei Begriffe, die eng miteinander verbunden sind. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz beinhaltet sowohl den technischen als auch den organisatorischen und sozialen Schutz der Beschäftigten.
Der Arbeitsschutz ist ein Teilbereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Arbeitsschutz bezieht sich auf die Vermeidung von Unfällen oder Erkrankungen, die durch die Arbeit verursacht werden können. Der Arbeitsschutz umfasst zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren oder Arbeitsplätzen sowie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Schutzmaßnahmen.
Der Gesundheitsschutz ist ein weiterer Teilbereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Gesundheitsschutz bezieht sich auf die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Der Gesundheitsschutz umfasst zum Beispiel die Anpassung der Arbeit an den Menschen, die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Welche Rechte hat der Betriebsrat im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Der Betriebsrat hat viele Rechte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die ihm das Betriebsverfassungsgesetz und andere Gesetze oder Verordnungen zuweisen. Einige der wichtigsten Rechte sind:
- Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Mitspracherecht bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt, die die Ordnung des Betriebs oder das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen
- Das Informationsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber über alle Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt
- Das Überwachungsrecht nach § 89 Abs. 1 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Recht auf Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder der getroffenen Vereinbarungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt
- Das Recht auf Schulung und Beratung nach § 37 Abs. 6 bzw. § 80 Abs. 3 BetrVG, das dem Betriebsrat ein Recht auf Teilnahme an Schulungen oder Seminaren zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt, die zur Erweiterung seiner Kenntnisse erforderlich sind
Was sind Berufsgenossenschaften und welche Aufgaben haben sie?
Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind für die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten zuständig. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) .
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind vielfältig und umfassen zum Beispiel:
- Die Erlassung von Unfallverhütungsvorschriften, die verbindliche Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festlegen
- Die Durchführung oder Förderung von Präventionsmaßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern
- Die Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Die Schulung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder der getroffenen Vereinbarungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation von Versicherten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden
- Die Entschädigung von Versicherten oder deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen
Die Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert und finanzieren sich im Wesentlichen aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Derzeit bestehen neun gewerbliche Berufsgenossenschaften und eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft .
Was sind die Vorteile des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Arbeitgeber und Beschäftigte?
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat viele Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte. Einige der wichtigsten Vorteile sind:
- Die Steigerung der Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten, die sich in einer höheren Produktivität, Qualität und Innovation widerspiegeln können
- Die Senkung der Kosten, Ausfälle und Haftungsrisiken für die Arbeitgeber, die sich in einer besseren Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit widerspiegeln können
- Die Verbesserung des Images, des Rufs und der Attraktivität der Unternehmen oder Branchen, die sich in einer höheren Kundenbindung, Mitarbeiterbindung und Fachkräftegewinnung widerspiegeln können
- Die Beitragung zu einer nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft und der Gesellschaft, die sich in einer höheren sozialen Verantwortung, Umweltverträglichkeit und Zukunftsfähigkeit widerspiegeln können
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist also eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Beschäftigte, die beide von den positiven Effekten profitieren können.