Was ist eigent­lich eine gute Betriebsratsschulung?

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Eine Betriebs­rats­schu­lung ist eine Art von Schu­lung oder Trai­ning, das spe­zi­ell für Mit­glie­der des Betriebs­rats in einem Unter­neh­men oder einer Orga­ni­sa­ti­on durch­ge­führt wird. Der Betriebs­rat ist ein Gre­mi­um, das aus gewähl­ten Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern besteht und in der Regel bestimm­te Rech­te und Pflich­ten im Rah­men der Arbeit­neh­mer­mit­be­stim­mung hat.

Die Schu­lung soll den Mit­glie­dern des Betriebs­rats hel­fen, ihre Rol­le und Ver­ant­wor­tung im Unter­neh­men bes­ser zu ver­ste­hen und effek­ti­ver zu erfül­len. Hier­bei geht es bei­spiels­wei­se dar­um, die recht­li­chen Grund­la­gen und die Funk­ti­ons­wei­se des Betriebs­rats ken­nen­zu­ler­nen, die Durch­set­zung von Arbeit­neh­mer­rech­ten zu ver­bes­sern und die Zusam­men­ar­beit mit der Unter­neh­mens­lei­tung zu erleichtern.

Zahlt mein Arbeit­ge­ber mei­ne Betriebsratsschulung?

Die Schu­lun­gen wer­den oft von spe­zia­li­sier­ten Bil­dungs­ein­rich­tun­gen oder Gewerk­schaf­ten ange­bo­ten und kön­nen je nach Dau­er und Inhalt vari­ie­ren. In Deutsch­land haben Betriebs­rä­te Anspruch auf Schu­lun­gen im Umfang von ins­ge­samt drei Wochen pro Jahr, die vom Arbeit­ge­ber bezahlt wer­den müssen.

Betriebs­rats­schu­lun­gen haben ver­schie­de­ne Inhal­te, je nach den Bedürf­nis­sen und Anfor­de­run­gen des jewei­li­gen Unter­neh­mens und der Betriebs­rats­mit­glie­der. Im All­ge­mei­nen kon­zen­trie­ren sich die­se Schu­lun­gen jedoch auf fol­gen­de Themen:

  • Grund­la­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG): Die Betriebs­rats­mit­glie­der müs­sen die Grund­la­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes ken­nen, um ihre Auf­ga­ben und Pflich­ten im Unter­neh­men wahr­neh­men zu kön­nen. Dazu gehö­ren die Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats sowie die Ver­fah­rens­re­geln für Betriebsvereinbarungen.
  • Arbeits­recht: Die Schu­lun­gen umfas­sen auch Kennt­nis­se im Arbeits­recht, um die Inter­es­sen die oder der Arbeit­neh­men­de ver­tre­ten zu kön­nen. Dazu gehö­ren die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern, ins­be­son­de­re bei Kün­di­gun­gen, Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen und Arbeitsverträgen.
  • Sozi­al­recht: Betriebs­rats­mit­glie­der soll­ten auch über Sozi­al­recht infor­miert sein, um Arbeit­neh­men­de bei Pro­ble­men im Bereich der Sozi­al­ver­si­che­rung unter­stüt­zen zu kön­nen. Dazu gehö­ren The­men wie Kran­ken­ver­si­che­rung, Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und Rentenversicherung.
  • Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on und ‑manage­ment: Betriebs­rats­mit­glie­der soll­ten die Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on und das Manage­ment im Unter­neh­men ver­ste­hen, um ihre Rol­le als Ver­tre­ter die oder der Arbeit­neh­men­de effek­tiv wahr­neh­men zu kön­nen. Dazu gehö­ren The­men wie Arbeits­zeit­ge­stal­tung, Per­so­nal­pla­nung und ‑ent­wick­lung sowie Qualifikationsmaßnahmen.
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on und Kon­flikt­ma­nage­ment: Betriebs­rats­mit­glie­der soll­ten auch über Fähig­kei­ten im Bereich der Kom­mu­ni­ka­ti­on und des Kon­flikt­ma­nage­ments ver­fü­gen, um ihre Auf­ga­ben erfolg­reich zu erfül­len. Dazu gehört die Fähig­keit, effek­tiv zu kom­mu­ni­zie­ren, Kon­flik­te zu lösen und Ver­hand­lun­gen zu führen.

Die genau­en Inhal­te der Betriebs­rats­schu­lun­gen hän­gen jedoch von den spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Unter­neh­mens und der Betriebs­rats­mit­glie­der ab.

Und was zeich­net einen guten Anbie­ter von Betriebs­rats­schu­lun­gen aus?

Ein guter Anbie­ter von Betriebs­rats­schu­lun­gen soll­te fol­gen­de Merk­ma­le aufweisen:

  • Erfah­rung und Kom­pe­tenz: Der Anbie­ter soll­te über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und Kom­pe­tenz im Bereich der Betriebs­rats­schu­lun­gen ver­fü­gen. Idea­ler­wei­se ver­fü­gen die Schu­lungs­lei­ter über eine hohe fach­li­che Exper­ti­se und prak­ti­sche Erfah­rung in der Betriebsratsarbeit.
  • Maß­ge­schnei­der­te Schu­lungs­in­hal­te: Der Anbie­ter soll­te in der Lage sein, Schu­lun­gen anzu­bie­ten, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se und Anfor­de­run­gen des jewei­li­gen Unter­neh­mens und der Betriebs­rats­mit­glie­der zuge­schnit­ten sind. Dazu gehört auch die Berück­sich­ti­gung von bran­chen­spe­zi­fi­schen Anforderungen.
  • Prak­ti­scher Bezug: Eine gute Betriebs­rats­schu­lung soll­te nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen ver­mit­teln, son­dern auch pra­xis­na­he Übun­gen und Fall­bei­spie­le ent­hal­ten. Auf die­se Wei­se kön­nen die Teil­neh­mer ihr erlern­tes Wis­sen direkt in der Betriebs­rats­ar­beit anwenden.
  • Inter­ak­ti­ve Lern­me­tho­den: Inter­ak­ti­ve Lern­me­tho­den, wie bei­spiels­wei­se Grup­pen­ar­bei­ten, Rol­len­spie­le oder Dis­kus­sio­nen, för­dern das akti­ve Mit­wir­ken der Teil­neh­mer und erhö­hen damit den Lern­erfolg. Ein guter Anbie­ter soll­te daher auf inter­ak­ti­ve Lern­me­tho­den setzen.
  •  Fle­xi­bi­li­tät: Der Anbie­ter soll­te fle­xi­bel auf die Bedürf­nis­se der Teil­neh­mer und des Unter­neh­mens reagie­ren kön­nen. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Mög­lich­keit, Schu­lun­gen auch inhouse durch­zu­füh­ren oder Online-For­ma­te anzubieten.
  •  Nach­hal­tig­keit: Eine gute Betriebs­rats­schu­lung soll­te nicht nur auf die aktu­el­le Situa­ti­on im Unter­neh­men abzie­len, son­dern auch lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ven berück­sich­ti­gen. Der Anbie­ter soll­te daher auch auf The­men wie Nach­hal­tig­keit und Digi­ta­li­sie­rung eingehen.
  • Kun­den­feed­back: Ein guter Anbie­ter von Betriebs­rats­schu­lun­gen soll­te regel­mä­ßig Feed­back von sei­nen Kun­den ein­ho­len und die­ses in die Wei­ter­ent­wick­lung sei­ner Ange­bo­te ein­flie­ßen lassen.

Ins­ge­samt soll­te ein guter Anbie­ter von Betriebs­rats­schu­lun­gen ein brei­tes Spek­trum an Schu­lun­gen anbie­ten, die fach­lich fun­diert, pra­xis­ori­en­tiert und auf die Bedürf­nis­se der Teil­neh­mer zuge­schnit­ten sind.

Wo fin­de ich nach die­sen Kri­te­ri­en den für mich bes­ten Anbie­ter für Betriebsratsschulungen?

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Euer
Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/skynesher

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