Heute ist Equal Pay Day – ein Tag, der auf die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam macht.
In Deutschland verdienen Frauen bei gleicher Tätigkeit und Stundenzahl immer noch sieben Prozent weniger als Männer, wie eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Doch was können Unternehmen und Beschäftigte tun, um für mehr Lohngerechtigkeit zu sorgen?
Eine Möglichkeit ist die aktive Unterstützung durch den Betriebsrat. Als Interessenvertretung der Beschäftigten haben Betriebsräte das Recht und die Pflicht, sich für die Durchsetzung von Lohngerechtigkeit einzusetzen. Dazu können sie zum Beispiel darauf achten, dass Gehaltsstrukturen transparent und nachvollziehbar gestaltet werden und dass bei der Einstellung und Beförderung von Mitarbeiter*innen diskriminierungsfrei vorgegangen wird.
Zudem können Betriebsräte auch Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen ergreifen.
Denn auch hier besteht eine deutliche Ungleichheit:
In vielen Branchen arbeiten Frauen seltener in leitender Stellung als Männer. Eine aktive Unterstützung von Frauen bei der Karriereplanung und ‑entwicklung sowie die Förderung von Netzwerken und Mentoring-Programmen können dazu beitragen, dass auch Frauen vermehrt Führungspositionen einnehmen.
Als Teil der Arbeitnehmervertretung können Betriebsräte auch darauf achten, dass das Entgelttransparenzgesetz eingehalten wird. Dieses Gesetz regelt, dass Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen regelmäßig Berichte zur Entgeltstruktur erstellen müssen, aus denen ersichtlich wird, wie viel Frauen und Männer in vergleichbaren Positionen verdienen. Diese Berichte können Betriebsräte nutzen, um mögliche Ungleichheiten aufzudecken und gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Lohngerechtigkeit zu ergreifen.
Der Kampf für Lohngerechtigkeit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit. Unternehmen und Beschäftigte können hierbei gemeinsam aktiv werden – unterstützt von Betriebsräten als wichtiger Interessenvertretung der Beschäftigten.
Weitere Informationen zur Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung finden Sie hier: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-gender-pay-gap-arbeitszeiten-fuehrungspositionen-47394.htm