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Equal Pay Day: Betriebs­rä­te kön­nen für mehr Lohn­ge­rech­tig­keit sorgen

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Heu­te ist Equal Pay Day – ein Tag, der auf die Lohn­un­gleich­heit zwi­schen Frau­en und Män­nern auf­merk­sam macht.

In Deutsch­land ver­die­nen Frau­en bei glei­cher Tätig­keit und Stun­den­zahl immer noch sie­ben Pro­zent weni­ger als Män­ner, wie eine Unter­su­chung des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts der Hans-Böck­ler-Stif­tung zeigt. Doch was kön­nen Unter­neh­men und Beschäf­tig­te tun, um für mehr Lohn­ge­rech­tig­keit zu sorgen?

Eine Mög­lich­keit ist die akti­ve Unter­stüt­zung durch den Betriebs­rat. Als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten haben Betriebs­rä­te das Recht und die Pflicht, sich für die Durch­set­zung von Lohn­ge­rech­tig­keit ein­zu­set­zen. Dazu kön­nen sie zum Bei­spiel dar­auf ach­ten, dass Gehalts­struk­tu­ren trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar gestal­tet wer­den und dass bei der Ein­stel­lung und Beför­de­rung von Mitarbeiter*innen dis­kri­mi­nie­rungs­frei vor­ge­gan­gen wird.

Zudem kön­nen Betriebs­rä­te auch Maß­nah­men zur För­de­rung von Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen ergreifen. 

Denn auch hier besteht eine deut­li­che Ungleichheit:

In vie­len Bran­chen arbei­ten Frau­en sel­te­ner in lei­ten­der Stel­lung als Män­ner. Eine akti­ve Unter­stüt­zung von Frau­en bei der Kar­rie­re­pla­nung und ‑ent­wick­lung sowie die För­de­rung von Netz­wer­ken und Men­to­ring-Pro­gram­men kön­nen dazu bei­tra­gen, dass auch Frau­en ver­mehrt Füh­rungs­po­si­tio­nen einnehmen.

Als Teil der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung kön­nen Betriebs­rä­te auch dar­auf ach­ten, dass das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz ein­ge­hal­ten wird. Die­ses Gesetz regelt, dass Unter­neh­men mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen regel­mä­ßig Berich­te zur Ent­gelt­struk­tur erstel­len müs­sen, aus denen ersicht­lich wird, wie viel Frau­en und Män­ner in ver­gleich­ba­ren Posi­tio­nen ver­die­nen. Die­se Berich­te kön­nen Betriebs­rä­te nut­zen, um mög­li­che Ungleich­hei­ten auf­zu­de­cken und gezielt Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Lohn­ge­rech­tig­keit zu ergreifen.

Der Kampf für Lohn­ge­rech­tig­keit ist ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit. Unter­neh­men und Beschäf­tig­te kön­nen hier­bei gemein­sam aktiv wer­den – unter­stützt von Betriebs­rä­ten als wich­ti­ger Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäftigten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Unter­su­chung des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts der Hans-Böck­ler-Stif­tung fin­den Sie hier: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-gender-pay-gap-arbeitszeiten-fuehrungspositionen-47394.htm

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