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Der Betrieb als Trans­for­ma­ti­ons­ort: Wie Betriebs­rä­te die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on mit­ge­stal­ten können

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Die Arbeits­welt befin­det sich im Wan­del. Die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on, der demo­gra­fi­sche Wan­del und die Covid-19-Pan­de­mie stel­len neue Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für Betrie­be und Beschäf­tig­te in Deutsch­land dar. Wie kann die Arbeits­welt so gestal­tet wer­den, dass sie nach­hal­tig, zukunfts­fä­hig und gerecht ist? Wel­che Rol­le spie­len Betriebs­rä­te bei der Mit­be­stim­mung und Mit­ge­stal­tung von Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­sen im Betrieb? Die­se Fra­gen ste­hen im Zen­trum des Arbeits­welt-Berichts 2023, der im Mai 2023 vom Rat der Arbeits­welt ver­öf­fent­licht wur­de. Der Rat der Arbeits­welt ist ein Exper­ten­gre­mi­um, das vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) unter der Lei­tung von Huber­tus Heil beru­fen wur­de, um den Wan­del der Arbeits­welt zu ana­ly­sie­ren und Emp­feh­lun­gen zu geben. In die­sem Arti­kel wer­den wir uns mit den wich­tigs­ten Erkennt­nis­sen und Emp­feh­lun­gen des Arbeits­welt-Berichts 2023 beschäf­ti­gen und die Rol­le der Betriebs­rä­te bei der Gestal­tung der dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on hervorheben.

Was ist der Arbeits­welt-Bericht 2023?

Der Arbeits­welt-Bericht 2023 ist ein Bericht, der sich mit dem Wan­del der Arbeits­welt in Deutsch­land beschäf­tigt. Er wur­de vom Rat der Arbeits­welt ver­fasst, einem Exper­ten­gre­mi­um, das vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) unter der Lei­tung von Huber­tus Heil beru­fen wur­de. Der Bericht ana­ly­siert die aktu­el­len Trends und Her­aus­for­de­run­gen, die durch die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on, den demo­gra­fi­schen Wan­del und die Covid-19-Pan­de­mie ent­ste­hen. Er gibt auch Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Poli­tik, Wirt­schaft und Pra­xis, um die Arbeits­welt nach­hal­tig und zukunfts­fä­hig zu gestal­ten. Der Bericht wur­de am 9. Mai 2023 vom Rat der Arbeits­welt an Bun­des­mi­nis­ter Huber­tus Heil über­ge­ben und steht auf dem [Arbeits­welt-Por­tal] zum Down­load bereit.

Wer ist der Rat der Arbeitswelt?

Der Rat der Arbeits­welt ist ein inter­dis­zi­pli­när auf­ge­stell­tes Exper­ten­gre­mi­um, das sich mit dem Wan­del der Arbeits­welt in Deutsch­land beschäf­tigt. Er besteht aus 21 Mit­glie­dern, die aus ver­schie­de­nen Berei­chen kom­men: Arbeit­neh­mer- und Arbeit­ge­ber­ver­tre­ter, Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler, Prak­ti­ke­rin­nen und Prak­ti­ker aus der Arbeits­welt sowie Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von gesell­schaft­li­chen Grup­pen. Der Rat spie­gelt somit die Viel­falt und Kom­ple­xi­tät der Arbeits­welt wider.

Der Rat der Arbeits­welt wur­de im Janu­ar 2020 vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) unter der Lei­tung von Huber­tus Heil beru­fen. Er agiert auf Grund­la­ge sei­nes Man­dats unab­hän­gig und setzt sich sei­ne Berichts­the­men selbst fest. Er kann auch anlass­be­zo­gen zu aktu­el­len The­men Stel­lung beziehen.

Die Auf­ga­be des Rat der Arbeits­welt ist es, den Wan­del der Arbeits­welt zu ana­ly­sie­ren und Emp­feh­lun­gen zu geben, wie die Arbeits­welt nach­hal­tig und zukunfts­fä­hig gestal­tet wer­den kann. Dazu ver­fasst er regel­mä­ßig den Arbeits­welt-Bericht, der die aktu­el­len Trends und Her­aus­for­de­run­gen in der Arbeits­welt auf­zeigt und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Poli­tik, Wirt­schaft und Pra­xis gibt. Der Rat berät auch das BMAS bei der Umset­zung sei­ner Empfehlungen.

Die dop­pel­te Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt: Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für Betrie­be und Beschäftigte

Die Arbeits­welt steht vor einer dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on, die durch die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on geprägt ist. Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on bezeich­net den Ein­satz von Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien, künst­li­cher Intel­li­genz, Robo­tik und ande­ren digi­ta­len Inno­va­tio­nen in der Wirt­schaft und Gesell­schaft. Die öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on bezeich­net den Über­gang zu einer kli­ma­neu­tra­len, res­sour­cen­scho­nen­den und umwelt­freund­li­chen Wirt­schafts­wei­se. Die­se bei­den Ent­wick­lun­gen sind eng mit­ein­an­der ver­bun­den, da sie sich gegen­sei­tig beein­flus­sen und ver­stär­ken können.

Die dop­pel­te Trans­for­ma­ti­on hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf den Arbeits­markt, die Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen, die Arbeits­be­din­gun­gen und die Arbeits­zu­frie­den­heit. Laut dem Arbeits­welt-Bericht 2023 wer­den bis zum Jahr 2030 etwa 3,3 Mil­lio­nen neue Arbeits­plät­ze in Deutsch­land ent­ste­hen, vor allem in den Berei­chen Gesund­heit, Sozia­les, Bil­dung, IT und Umwelt­schutz. Gleich­zei­tig wer­den etwa 4 Mil­lio­nen Arbeits­plät­ze weg­fal­len oder sich stark ver­än­dern, vor allem in den Berei­chen Indus­trie, Han­del, Ver­kehr und Gast­ge­wer­be. Das bedeu­tet, dass vie­le Beschäf­tig­te sich an neue Tätig­kei­ten anpas­sen oder sich wei­ter­qua­li­fi­zie­ren müs­sen, um ihre Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit zu erhal­ten oder zu verbessern.

Die dop­pel­te Trans­for­ma­ti­on bie­tet aber auch Chan­cen für Betrie­be und Beschäf­tig­te, die Arbeits­welt inno­va­tiv und nach­hal­tig zu gestal­ten. Durch die Nut­zung digi­ta­ler und öko­lo­gi­scher Inno­va­tio­nen kön­nen Betrie­be ihre Pro­duk­ti­vi­tät stei­gern, ihre Kos­ten sen­ken, ihre Kun­den­bin­dung erhö­hen und neue Märk­te erschlie­ßen. Durch die Betei­li­gung an der Gestal­tung der Trans­for­ma­ti­on kön­nen Beschäf­tig­te ihre Kom­pe­ten­zen erwei­tern, ihre Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sern, ihre Arbeits­zu­frie­den­heit erhö­hen und ihren Bei­trag zur Gesell­schaft leisten.

Um die­se Chan­cen zu nut­zen, müs­sen Betrie­be und Beschäf­tig­te jedoch auch eini­ge Her­aus­for­de­run­gen bewäl­ti­gen. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Siche­rung der Finan­zie­rung und der Infra­struk­tur für die Trans­for­ma­ti­on, die Anpas­sung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und der sozia­len Siche­rungs­sys­te­me an die neu­en Anfor­de­run­gen, die För­de­rung der Wei­ter­bil­dung und der lebens­lan­gen Lern­be­reit­schaft, die Gewähr­leis­tung der Mit­be­stim­mung und der sozia­len Part­ner­schaft sowie die Bewäl­ti­gung der psy­chi­schen Belas­tun­gen und der gesund­heit­li­chen Risi­ken durch den Wandel.

Der Betrieb als Trans­for­ma­ti­ons­ort: Wie nach­hal­ti­ge Arbeit die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on unterstützt

Nach­hal­ti­ge Arbeit ist ein Leit­bild für die Gestal­tung der Arbeits­welt, das die öko­no­mi­schen, öko­lo­gi­schen und sozia­len Aspek­te der Arbeit berück­sich­tigt. Nach­hal­ti­ge Arbeit bedeu­tet, dass die Arbeit sowohl für die Betrie­be als auch für die Beschäf­tig­ten und die Gesell­schaft einen Mehr­wert schafft, ohne dabei die natür­li­chen Res­sour­cen zu über­nut­zen oder die Men­schen­rech­te zu ver­let­zen. Nach­hal­ti­ge Arbeit för­dert die öko­no­mi­sche Nach­hal­tig­keit, indem sie die Pro­duk­ti­vi­tät, die Qua­li­tät, die Inno­va­ti­on und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Betrie­be erhöht. Sie för­dert die öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit, indem sie den Ener­gie­ver­brauch, den CO2-Aus­stoß, den Abfall und die Umwelt­be­las­tung der Betrie­be redu­ziert. Sie för­dert die sozia­le Nach­hal­tig­keit, indem sie die Gesund­heit, die Sicher­heit, die Zufrie­den­heit, die Moti­va­ti­on, die Par­ti­zi­pa­ti­on und die Gerech­tig­keit der Beschäf­tig­ten verbessert.

Nach­hal­ti­ge Arbeit unter­stützt somit die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on, indem sie posi­ti­ve Syn­er­gien zwi­schen den ver­schie­de­nen Dimen­sio­nen der Nach­hal­tig­keit schafft. Durch die Anwen­dung digi­ta­ler und öko­lo­gi­scher Inno­va­tio­nen kön­nen Betrie­be und Beschäf­tig­te ihre Arbeits­pro­zes­se effi­zi­en­ter, umwelt­freund­li­cher und men­schen­ge­rech­ter gestal­ten. Durch die Betei­li­gung an der Gestal­tung nach­hal­ti­ger Arbeit kön­nen Betrie­be und Beschäf­tig­te ihre indi­vi­du­el­len und gemein­sa­men Zie­le errei­chen und gleich­zei­tig ihren Bei­trag zum Gemein­wohl leisten.

Es gibt vie­le Bei­spie­le von guten Prak­ti­ken in ver­schie­de­nen Bran­chen und Sek­to­ren, die nach­hal­ti­ge Arbeit för­dern und umset­zen. Zum Bei­spiel hat das Unter­neh­men Bosch eine Stra­te­gie ent­wi­ckelt, um bis 2020 kli­ma­neu­tral zu wer­den. Dazu hat es in erneu­er­ba­re Ener­gien inves­tiert, sei­ne Ener­gie­ef­fi­zi­enz gestei­gert, sei­ne Emis­sio­nen kom­pen­siert und sei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter für den Kli­ma­schutz sen­si­bi­li­siert. Zum Bei­spiel hat das Unter­neh­men SAP eine Platt­form geschaf­fen, um sei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bei der Wei­ter­bil­dung zu unter­stüt­zen. Dazu hat es digi­ta­le Lern­an­ge­bo­te bereit­ge­stellt, indi­vi­du­el­le Lern­pfa­de ermög­licht, Lern­ge­mein­schaf­ten geför­dert und Lern­fort­schrit­te aner­kannt. Zum Bei­spiel hat das Unter­neh­men dm-dro­ge­rie markt eine Kul­tur der Mit­be­stim­mung eta­bliert, um sei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter an der Gestal­tung des Unter­neh­mens zu betei­li­gen. Dazu hat es fla­che Hier­ar­chien geschaf­fen, Ent­schei­dun­gen dezen­tra­li­siert, Feed­back geför­dert und Ver­trau­en gestärkt.

Die Rol­le der Betriebs­rä­te bei der Gestal­tung der dop­pel­ten Transformation

Betriebs­rä­te sind die gesetz­lich ver­an­ker­ten Ver­tre­tun­gen der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in den Betrie­ben. Sie haben die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über den Arbeit­ge­bern zu ver­tre­ten und die betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten mit­zu­ge­stal­ten. Betriebs­rä­te haben ver­schie­de­ne Funk­tio­nen und Auf­ga­ben bei der Mit­be­stim­mung und Mit­ge­stal­tung von Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­sen im Betrieb. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Die Infor­ma­ti­on über die geplan­ten oder lau­fen­den Trans­for­ma­ti­ons­maß­nah­men, wie z.B. die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien, die Umstel­lung auf kli­ma­neu­tra­le Pro­duk­ti­on oder die Anpas­sung an ver­än­der­te Marktbedingungen.
  • Die Bera­tung mit den Arbeit­ge­bern über die Aus­wir­kun­gen und Fol­gen der Trans­for­ma­ti­ons­maß­nah­men für die Beschäf­tig­ten, wie z.B. die Ver­än­de­rung der Arbeits­auf­ga­ben, die Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen, die Arbeits­be­din­gun­gen oder die Arbeitszeitgestaltung.
  • Die Mit­wir­kung bei der Pla­nung und Durch­füh­rung der Trans­for­ma­ti­ons­maß­nah­men, wie z.B. die Erstel­lung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, die Gestal­tung von Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men, die För­de­rung von Gesund­heits­schutz oder die Betei­li­gung an Innovationsprojekten.
  • Die Kon­trol­le der Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und der ver­ein­bar­ten Rege­lun­gen bei der Umset­zung der Trans­for­ma­ti­ons­maß­nah­men, wie z.B. die Über­prü­fung der Arbeits­platz­si­cher­heit, der Daten­schutz oder der Gleichbehandlung.

Betriebs­rä­te haben somit eine wich­ti­ge Rol­le bei der Gestal­tung der dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on, da sie die Inter­es­sen und Bedürf­nis­se der Beschäf­tig­ten ein­brin­gen und schüt­zen kön­nen. Sie kön­nen auch dazu bei­tra­gen, dass die Trans­for­ma­ti­on fair, sozi­al­ver­träg­lich und par­ti­zi­pa­tiv gestal­tet wird.

Aller­dings ste­hen Betriebs­rä­te auch vor eini­gen Her­aus­for­de­run­gen und Schwie­rig­kei­ten bei der Wahr­neh­mung ihrer Rol­le in Zei­ten des Wan­dels. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Die Kom­ple­xi­tät und Dyna­mik der Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se, die eine hohe Anfor­de­rung an das Wis­sen, die Kom­pe­tenz und die Fle­xi­bi­li­tät der Betriebs­rä­te stellen.
  • Die Wider­stän­de und Kon­flik­te mit den Arbeit­ge­bern oder den Beschäf­tig­ten, die unter­schied­li­che oder gegen­sätz­li­che Inter­es­sen oder Erwar­tun­gen an die Trans­for­ma­ti­on haben.
  • Die Knapp­heit an ZeitRes­sour­cen und Unter­stüt­zung für die Betriebs­rats­ar­beit, die eine effek­ti­ve und effi­zi­en­te Betei­li­gung an der Trans­for­ma­ti­on erschweren.

Betriebs­rä­te müs­sen daher ihre Fähig­kei­ten und Mög­lich­kei­ten stär­ken, um ihre Rol­le bei der Gestal­tung der dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on erfolg­reich aus­üben zu können.

Quel­len

  • Der Arbeits­welt-Bericht 2023, der vom Rat der Arbeits­welt ver­fasst und vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) her­aus­ge­ge­ben wur­de. Er ent­hält die Ana­ly­se der aktu­el­len Trends und Her­aus­for­de­run­gen in der Arbeits­welt sowie die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Poli­tik, Wirt­schaft und Pra­xis. Er ist auf dem Arbeits­welt-Por­tal zum Down­load ver­füg­bar.
  • Die Web­site des Arbeits­welt-Por­tals, die wei­te­re Infor­ma­tio­nen über den Rat der Arbeits­welt, sei­ne Mit­glie­der, sei­ne The­men und sei­ne Akti­vi­tä­ten bie­tet. Sie ent­hält auch Pres­se­mit­tei­lun­gen, Ver­an­stal­tungs­hin­wei­se, Vide­os und Pod­casts zum The­ma Arbeitswelt.
  • Die Web­site des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB), das die wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung des Rats der Arbeits­welt über­nimmt. Das IAB ist eine For­schungs­ein­rich­tung der Bun­des­agen­tur für Arbeit, die sich mit Fra­gen des Arbeits­markts, der Beschäf­ti­gung und der Sozi­al­po­li­tik befasst. Es bie­tet Stu­di­en, Daten, Ana­ly­sen und Bera­tung zu aktu­el­len und zukünf­ti­gen Ent­wick­lun­gen in der Arbeitswelt.
  • Die Pres­se­mit­tei­lung des BMAS zur Über­ga­be des Arbeits­welt-Berichts 2023 an Bun­des­mi­nis­ter Huber­tus Heil am 9. Mai 2023. Sie fasst die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se und Emp­feh­lun­gen des Berichts zusam­men und betont die Bedeu­tung der dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on für die Zukunft der Arbeit in Deutschland.
  • Der Arti­kel “Arbeits­welt­be­richt 2023: Arbeit öko­no­misch, öko­lo­gisch und men­schen­ge­recht gestal­ten” vom Ver­lag Das­hö­fer, der einen Über­blick über den Arbeits­welt-Bericht 2023 gibt und eini­ge sei­ner zen­tra­len Aus­sa­gen her­vor­hebt. Der Ver­lag Das­hö­fer ist ein Fach­ver­lag für Wirt­schaft, Recht, Steu­ern und Per­so­nal, der Fach­in­for­ma­tio­nen, Semi­na­re, Soft­ware und Online-Diens­te anbietet.

FAQ-Bereich

Was ist der Arbeits­welt-Bericht 2023? 

Der Arbeits­welt-Bericht 2023 ist ein Bericht, der sich mit dem Wan­del der Arbeits­welt in Deutsch­land beschäf­tigt. Er wur­de vom Rat der Arbeits­welt ver­fasst, einem Exper­ten­gre­mi­um, das vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) unter der Lei­tung von Huber­tus Heil beru­fen wur­de. Der Bericht ana­ly­siert die aktu­el­len Trends und Her­aus­for­de­run­gen, die durch die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on, den demo­gra­fi­schen Wan­del und die Covid-19-Pan­de­mie ent­ste­hen. Er gibt auch Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Poli­tik, Wirt­schaft und Pra­xis, um die Arbeits­welt nach­hal­tig und zukunfts­fä­hig zu gestal­ten. Der Bericht wur­de am 9. Mai 2023 vom Rat der Arbeits­welt an Bun­des­mi­nis­ter Huber­tus Heil über­ge­ben und steht auf dem Arbeits­welt-Por­tal zum Down­load bereit.

Was sind die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se und Emp­feh­lun­gen des Arbeits­welt-Berichts 2023?

Die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se und Emp­feh­lun­gen des Arbeits­welt-Berichts 2023 sind:

Die Arbeits­welt steht vor einer dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on, die durch die digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on geprägt ist. Die­se Trans­for­ma­ti­on bie­tet sowohl Her­aus­for­de­run­gen als auch Chan­cen für Betrie­be und Beschäf­tig­te, die Arbeits­welt nach­hal­tig und zukunfts­fä­hig zu gestalten.

Nach­hal­ti­ge Arbeit ist ein Leit­bild für die Gestal­tung der Arbeits­welt, das die öko­no­mi­schen, öko­lo­gi­schen und sozia­len Aspek­te der Arbeit berück­sich­tigt. Nach­hal­ti­ge Arbeit för­dert die Pro­duk­ti­vi­tät, die Qua­li­tät, die Inno­va­ti­on und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Betrie­be sowie die Gesund­heit, die Sicher­heit, die Zufrie­den­heit, die Moti­va­ti­on, die Par­ti­zi­pa­ti­on und die Gerech­tig­keit der Beschäftigten.

Betriebs­rä­te haben eine wich­ti­ge Rol­le bei der Mit­be­stim­mung und Mit­ge­stal­tung der Trans­for­ma­ti­on, da sie die Inter­es­sen und Bedürf­nis­se der Beschäf­tig­ten ein­brin­gen und schüt­zen kön­nen. Sie müs­sen jedoch auch ihre Fähig­kei­ten und Mög­lich­kei­ten stär­ken, um ihre Rol­le erfolg­reich aus­üben zu können.

Die Gestal­tung der dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on erfor­dert eine gemein­sa­me Anstren­gung von allen Betei­lig­ten: Poli­tik, Wirt­schaft, Pra­xis, Wis­sen­schaft und Gesell­schaft. Der Arbeits­welt-Bericht 2023 bie­tet eine fun­dier­te Ana­ly­se und wert­vol­le Emp­feh­lun­gen für die Gestal­tung der dop­pel­ten Trans­for­ma­ti­on. Er ist ein wich­ti­ger Bei­trag zum Dia­log und zur Koope­ra­ti­on zwi­schen den ver­schie­de­nen Akteuren.

Wie kann ich den Arbeits­welt-Bericht 2023 lesen oder herunterladen? 

Sie kön­nen den Arbeits­welt-Bericht 2023 auf dem Arbeits­welt-Por­tal lesen oder herunterladen

Dort fin­den Sie auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen über den Rat der Arbeits­welt, sei­ne Mit­glie­der, sei­ne The­men und sei­ne Aktivitäten.

Wie kann ich mich an der Gestal­tung der Zukunft der Arbeit in Deutsch­land beteiligen?

Sie kön­nen sich an der Gestal­tung der Zukunft der Arbeit in Deutsch­land betei­li­gen, indem Sie sich über die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen in der Arbeits­welt infor­mie­ren, Ihre Mei­nung äußern, Ihre Erfah­run­gen tei­len, Ihre Ideen ein­brin­gen, Ihre Kom­pe­ten­zen erwei­tern, Ihre Inter­es­sen ver­tre­ten oder Ihre Initia­ti­ven unter­stüt­zen. Sie kön­nen auch Kon­takt mit dem Rat der Arbeits­welt auf­neh­men oder an sei­nen Ver­an­stal­tun­gen teilnehmen.

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