Präsenzschulung statt Webinar: Das Recht des Betriebsrats auf effektive Weiterbildung – BAG stärkt die Wahlfreiheit

Präsenzschulung statt Webinar: Das Recht des Betriebsrats auf effektive Weiterbildung – BAG stärkt die Wahlfreiheit

Die Debatte um das optimale Schulungsformat für Betriebsräte hat durch eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) neue Klarheit erhalten. Der Beschluss vom 7. Februar 2024 (Az. 7 ABR 8/23) stellt unmissverständlich fest: Der Betriebsrat hat bei der Wahl zwischen einer Präsenzschulung und einem inhaltsgleichen, aber kostengünstigeren Webinar einen umfassenden Beurteilungsspielraum. Dies bedeutet eine Stärkung der betrieblichen Interessenvertretungen und unterstreicht die Bedeutung eines effektiven Wissenstransfers für eine qualifizierte Betriebsratsarbeit.

Der Anspruch auf Schulung: Fundament der Betriebsratsarbeit

Gemäß § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, sofern diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Diese „erforderlichen“ Schulungen sind der Grundpfeiler für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die anfallenden Kosten zu tragen, wozu neben den Seminargebühren auch Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten gehören. Der Gesetzgeber legt dem Betriebsrat sogar eine Pflicht zur Aneignung der notwendigen Kenntnisse auf, um sein Amt verantwortungsvoll ausüben zu können.

Beurteilungsspielraum des Betriebsrats – Mehr als nur Inhalt

Dem Betriebsrat steht bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Schulung ein weitreichender Beurteilungsspielraum zu. Dieser Spielraum umfasst nicht nur den Inhalt und die Dauer der Veranstaltung, sondern erstreckt sich nun explizit auch auf die Wahl des Schulungsformats. Das bedeutet, der Betriebsrat darf grundsätzlich selbst entscheiden, welche Lernform er für am erfolgreichsten hält, um die erforderlichen Kenntnisse zu erlangen.

Präsenzschulung vs. Webinar: Warum die Wahlfreiheit zählt

Die Kernfrage des aktuellen BAG-Urteils war, ob ein Arbeitgeber den Betriebsrat auf ein kostengünstigeres Webinar verweisen darf, wenn ein inhaltsgleiches Präsenzseminar angeboten wird. Das BAG hat dies verneint und die Arbeitgeber zur Übernahme der höheren Kosten für Präsenzseminare verpflichtet. Die Begründung liegt maßgeblich in den methodischen und organisatorischen Vorteilen von Präsenzveranstaltungen, die den Lernerfolg und den Erfahrungsaustausch deutlich fördern können.

Methodische und organisatorische Vorteile der Präsenz

Die richterliche Praxis, insbesondere des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf und nun auch des BAG, betont die qualitative Überlegenheit von Präsenzschulungen. Zu den entscheidenden Argumenten zählen:

  • Intensiverer Austausch und Diskussion: In Präsenzseminaren findet ein wesentlich intensiverer Gedanken- und Erfahrungsaustausch statt, sowohl zwischen den Teilnehmern untereinander als auch mit dem Referenten. Dieser Austausch ist besonders wertvoll für Betriebsräte, da sie hier die Möglichkeit haben, die Handhabung von Mitbestimmungsrechten und andere Praxisfragen in verschiedenen Betrieben zu diskutieren („Wie läuft das bei Euch?“).
  • Praxisübungen und Interaktion: Rollenspiele, Gruppenarbeiten und direkte Diskussionen sind in Präsenzformaten effektiver umsetzbar und tragen maßgeblich zur Vertiefung des Gelernten bei.
  • Niedrigere Hemmschwelle: Die direkte Ansprache des Referenten und die Beteiligung an Diskussionen ist in einem Präsenzseminar oft mit einer geringeren Hemmschwelle verbunden als in einer Online-Umgebung. Die Anzahl der gestellten Fragen und Anmerkungen ist in Präsenzschulungen regelmäßig höher.
  • Bildung einer „Schulungsgemeinschaft“: Der Aufbau einer Lern- und Schulungsgemeinschaft, die über das reine Seminarprogramm hinausgeht, beispielsweise durch abendliche Gespräche, fördert den Lernerfolg und die Vernetzung der Betriebsratsmitglieder. Diese sozialen Aspekte tragen nachweislich zur Lernmotivation und zum tieferen Verständnis bei.

Die Einschätzung, dass Präsenzschulungen im Hinblick auf den Lernerfolg wesentlich effektiver sind, darf der Betriebsrat daher nach der Rechtsprechung treffen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Kostenübernahme

Obwohl der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Schulungen tragen muss, ist der Betriebsrat im Rahmen des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken und das Kosteninteresse des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Der Schulungszweck muss in einem angemessenen Verhältnis zu den aufzuwendenden Mitteln stehen.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Betriebsrat stets die kostengünstigste Schulungsveranstaltung wählen muss. Er darf eine andere Schulung als qualitativ besser erachten und diese dann auch beanspruchen. Die Entscheidung des Betriebsrats ist nur dann zu beanstanden, wenn sie sachlich unbegründet ist. Die bloße Existenz eines günstigeren Webinars reicht nicht aus, um die Kostenübernahme für eine Präsenzschulung zu verweigern.

Grenzen der Freiheit

Die Freiheit des Betriebsrats ist jedoch nicht grenzenlos. Bestehen im Unternehmen verbindliche Reisekostenregelungen, müssen diese auch von den Betriebsratsmitgliedern beachtet werden. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat zudem auf zeitlich nahegelegene und inhaltsgleiche Schulungen an näher gelegenen Orten verweisen, um Fahrt- und Übernachtungskosten zu reduzieren, sofern diese Alternativen terminlich und inhaltlich gleichwertig sind.

Argumentation in der Praxis: Überzeugende Gründe für Präsenzschulungen

Um den Arbeitgeber von der Notwendigkeit einer Präsenzschulung zu überzeugen, ist eine fundierte Argumentation essenziell. Der Betriebsrat sollte seinen Beschluss zur Schulung detailliert begründen und dabei die spezifischen Vorteile der gewählten Präsenzform hervorheben.

Schlüsselargumente für Betriebsräte

  • Qualitätsaspekte hervorheben: Betonen Sie die methodischen und didaktischen Vorteile der Präsenzschulung, die zu einem besseren Lernerfolg und tieferem Verständnis führen, wie beispielsweise die intensiveren Diskussionsmöglichkeiten und der Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
  • Spezifischen Bedarf darlegen: Begründen Sie, warum gerade diese Präsenzschulung und nicht ein Webinar für die Erfüllung der konkreten, aktuellen oder absehbar anstehenden Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist. Bei Grundlagenschulungen für neu gewählte Mitglieder ist die Erforderlichkeit in der Regel unstreitig.
  • Vergleichbarkeit widerlegen: Zeigen Sie auf, dass ein Webinar, trotz gleichen Inhalts, nicht die gleiche Qualität des Wissenserwerbs und des Austauschs bieten kann wie eine Präsenzveranstaltung.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Auch wenn der Betriebsrat die Wahlfreiheit hat, ist es im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) ratsam, die Entscheidung transparent zu kommunizieren und mögliche Alternativen des Arbeitgebers sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen, wenn sie den Anforderungen an den Lernerfolg nicht genügen.

Fazit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Beschluss vom 7. Februar 2024 die organisatorische Freiheit des Betriebsrats bei der Auswahl des Schulungsformats maßgeblich gestärkt. Betriebsräte sind nicht verpflichtet, aus Kostengründen auf Webinare auszuweichen, wenn sie eine Präsenzschulung für effektiver erachten. Diese Entscheidung unterstreicht die Erkenntnis, dass der Lernerfolg und der persönliche Austausch für die Entwicklung notwendiger Kompetenzen in der Betriebsratsarbeit von entscheidender Bedeutung sind. Arbeitgeber müssen die Kosten für Präsenzseminare auch dann übernehmen, wenn ein inhaltsgleiches Webinar existiert, sofern die Entscheidung des Betriebsrats nicht willkürlich ist und die Verhältnismäßigkeit der Kosten gewahrt bleibt. Diese Rechtslage sichert die qualitativ hochwertige Weiterbildung der Betriebsräte und somit eine effektive Interessenvertretung der Arbeitnehmer.

Weiterführende Quellen

https://www.bdolegal.de/de-de/erweiterte-suche/aktuelles/2024/trotz-hoeherer-kosten-betriebsrat-darf-praesenzschulung-statt-webinar-waehlen

https://www.twobirds.com/de/insights/2024/germany/kostenuebernahme-von-betriebsratsschulungen

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulung-des-betriebsrats-was-darf-der-arbeitgeber-bestimmen_186555.html

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urteil-keine-webinarpflicht-fuer-betriebsraete_76_581450.html