Digitalisierung

Digi­ta­li­sie­rung bezeich­net den Wan­del von ana­lo­gen zu digi­ta­len Pro­zes­sen, Daten und Infor­ma­tio­nen. Dabei geht es um die Umwand­lung und Spei­che­rung von Infor­ma­tio­nen in com­pu­ter­ge­stütz­te For­ma­te sowie die Ver­wen­dung digi­ta­ler Tech­no­lo­gien zur Opti­mie­rung von Abläu­fen und Geschäfts­pro­zes­sen. Durch die Digi­ta­li­sie­rung eröff­nen sich neue Mög­lich­kei­ten der Daten­ver­ar­bei­tung, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Auto­ma­ti­sie­rung, die zu Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen, Inno­va­tio­nen und neu­en Geschäfts­mo­del­len füh­ren kön­nen. Gleich­zei­tig stellt die Digi­ta­li­sie­rung auch Her­aus­for­de­run­gen hin­sicht­lich Daten­schutz, IT-Sicher­heit und der Bewäl­ti­gung des digi­ta­len Wan­dels in der Gesellschaft.


  • Betriebs­rä­te auf­ge­passt: Arbeit-von-morgen-Gesetz

    Betriebs­rä­te auf­ge­passt: Arbeit-von-morgen-Gesetz

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    Gute Nach­richt für Betriebs­rä­te: Der Bun­des­tag hat am 23. April 2020 eine befris­te­te Ände­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) beschlos­sen, durch die die Arbeit der Betriebs­rä­te in Zei­ten der Coro­na­kri­se erleich­tert und ihre Hand­lungs­fä­hig­keit sicher­ge­stellt wer­den soll. Nach­dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) bereits in einer Minis­ter­er­klä­rung dazu auf­ge­ru­fen hat, die Arbeits­fä­hig­keit der Betriebs­rä­te in der Covid-19-Kri­se sicher­zu­stel­len, hat…