mobbing_diskriminierung_am_arbeitsplatz[1]

Mob­bing und Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeitsplatz

, , ,

Mob­bing und Dis­kri­mi­nie­rung ver­folgt uns unser gesam­tes Leben. Es fängt im Kin­der­gar­ten an, ent­fal­tet sich in beson­de­rem Maße wäh­rend der Schul­zeit, kann uns aber auch noch wäh­rend des Stu­di­ums und sogar am Arbeits­platz ver­fol­gen. Ins­be­son­de­re letz­te­res emp­fin­den wir als beson­ders unan­ge­nehm und krän­kend. Denn eigent­lich denkt man doch, dass einem Ängs­te, Unge­rech­tig­kei­ten oder Miss­gunst im Erwach­se­nen­le­ben nicht mehr so leicht begegnen.

Aus­wir­kung auf wirt­schaft­li­chen Erfolg 

Im Rah­men der inter­na­tio­na­len „Diver­si­ty & Inclu­si­on Stu­dy 2019“ hat die Job- und Recrui­tin­g­platt­form Glass­door gera­de erst her­aus­ge­fun­den, dass trotz der zuneh­men­den Sen­si­bi­li­sie­rung für das The­ma noch immer vie­le Mit­ar­bei­ter Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz erle­ben. 37 % der Befrag­ten in Deutsch­land tei­len die­se Ein­schät­zung, weil sie ent­spre­chen­des Fehl­ver­hal­ten im Betrieb ent­we­der selbst erlebt oder aber beob­ach­tet haben.

Gera­de im Unter­neh­men sind Mob­bing und Dis­kri­mi­nie­rung ein heik­les The­ma, gefähr­den sie nicht nur das Wohl der Betrof­fe­nen, son­dern dar­über hin­aus auch den wirt­schaft­li­chen Erfolg. Was aber tun, wenn das eige­ne Unter­neh­men auf die­sem Auge blind ist und die Opfer kei­nen Schutz erfah­ren? Hier kommt der Betriebs­rat ins Spiel. Denn der Ent­schluss, ein Arbeits­ver­hält­nis zu been­den, kann auch vom Betriebs­rat aus­ge­hen. Die­ser kann nach § 104 BetrVG vom Arbeit­ge­ber ver­lan­gen, einen „betriebs­stö­ren­den“ Mit­ar­bei­ter durch Ver­set­zung oder Ent­las­sung aus dem Betrieb zu ent­fer­nen. Die­ses Recht des Betriebs­rats zielt auf die Wie­der­her­stel­lung des Betriebs­frie­dens ab, ins­be­son­de­re bei ras­sis­ti­schem oder frem­den­feind­li­chem Ver­hal­ten eines Arbeitnehmers.

Arbeit­ge­ber in der Pflicht

Außer­dem: Durch das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) wur­den dem Arbeit­ge­ber sowohl Unter­las­sungs- als auch kon­kre­te Hand­lungs­pflich­ten auf­er­legt. Danach hat er selbst jede Benach­tei­li­gung zu unter­las­sen, wel­che die Merk­ma­le der im Gesetz genann­ten Benach­tei­li­gun­gen auf­wei­sen. Und der Arbeit­ge­ber ist dazu ver­pflich­tet, alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men zu tref­fen, um die vom Gesetz erfass­ten und beschrie­be­nen Benach­tei­li­gun­gen sei­ner Beschäf­tig­ten gar nicht erst zu ermög­li­chen. Im Not­fall muss der Arbeit­ge­ber am Arbeits­platz zur Ver­mei­dung der Dis­kri­mi­nie­rung sogar gegen sei­ne eige­nen Beschäf­tig­ten vorgehen.

Mob­bing, das vom Arbeit­ge­ber selbst aus­geht, kann übri­gens auch sein, wenn einem Arbeit­neh­mer ohne nach­voll­zieh­ba­rem Recht­fer­ti­gungs­grund Befug­nis­se ent­zo­gen oder sinn­lo­se Auf­ga­ben zuge­teilt werden.

Mein Tipp: Wenn Sie selbst Opfer oder Beob­ach­ter von Mob­bing oder Dis­kri­mi­nie­rung in Ihrem Betrieb sind, hal­ten Sie den Sach­ver­halt in einer Art „Anti-Mob­bing-Tage­buch“ fest und notie­ren Sie dort Datum, Uhr­zeit, anwe­sen­de Per­so­nen und ggf. gesund­heit­li­che Reak­tio­nen. In jedem Ein­zel­fall bedarf es, bes­ten­falls mit­hil­fe eines Anwalts, einer Ana­ly­se, um mög­li­che aus Dis­kri­mi­nie­rung oder Mob­bing resul­tie­ren­de Ansprü­che her­aus­zu­ar­bei­ten und ein­zu­schät­zen, ob sich durch ein juris­ti­sches Vor­ge­hen eine Ver­bes­se­rung errei­chen oder eine Ent­schä­di­gung erstrit­ten wer­den kann.

Glück­auf,
Andre­as Galatas

Ori­gi­nal-Bei­trag: https://andreas.galatas.de/blog/mobbing-und-diskriminierung-am-arbeitsplatz/
Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/praetorianphoto

Ebenfalls lesenswert

  • Stel­len­ab­bau bei Tes­la: Eine Ana­ly­se der jüngs­ten Ent­schei­dun­gen und deren Auswirkungen

    Stel­len­ab­bau bei Tes­la: Eine Ana­ly­se der jüngs­ten Ent­schei­dun­gen und deren Auswirkungen

    |

    Elon Musk hat kürz­lich ange­kün­digt, dass Tes­la sei­ne Beleg­schaft um etwa 10% bei den Gehalts­po­si­tio­nen kür­zen wird, was eine Gesamt­re­du­zie­rung von 3,5% der Mit­ar­bei­ter­zahl nach sich zieht. Die­se Ent­schei­dung unter­streicht die Not­wen­dig­keit für Kos­ten­sen­kun­gen und Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen inner­halb des Unter­neh­mens. Musk’s Ziel ist es, das Unter­neh­men durch eine Straf­fung der Per­so­nal­struk­tur wett­be­werbs­fä­hi­ger und agi­ler zu machen,…

  • HUMAINE Früh­jahrs­mes­se 2024: Ein High­light für Betriebs­rä­te in der digi­ta­len Ära

    HUMAINE Früh­jahrs­mes­se 2024: Ein High­light für Betriebs­rä­te in der digi­ta­len Ära

    |

    Die HUMAINE Früh­jahrs­mes­se 2024 steht als ein Schlüs­sel­er­eig­nis in Bochum an, das beson­ders für Betriebs­rä­te in der digi­ta­len Ära von enor­mer Bedeu­tung ist. Die­se Mes­se bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Platt­form, um tief­grei­fen­de Ein­bli­cke in die neu­es­ten Ent­wick­lun­gen und Anwen­dun­gen der Künst­li­chen Intel­li­genz (KI) zu gewin­nen, die direkt die Arbeits­welt beein­flus­sen. Mit der rasan­ten tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lung und…

  • Betriebs­rat bei Tes­la Grün­hei­de: Neue Wege in der Mitarbeitervertretung

    Betriebs­rat bei Tes­la Grün­hei­de: Neue Wege in der Mitarbeitervertretung

    |

    Bei Tes­la in Grün­hei­de hat sich ein bedeut­sa­mer Mei­len­stein ereig­net: die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des neu gewähl­ten Betriebs­rats. Die­ses Ereig­nis mar­kiert nicht nur einen Wen­de­punkt in der Bezie­hung zwi­schen der Beleg­schaft und dem Manage­ment des US-Elek­tro­au­to­bau­ers, son­dern könn­te auch weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­kul­tur inner­halb des Unter­neh­mens und dar­über hin­aus haben. Michae­la Schmitz wur­de als Vor­sit­zen­de…