Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin ist eine spezielle Gerichtsinstanz, die ausschließlich für die Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zuständig ist. Hier werden Arbeitsvertragskonflikte, Kündigungsrechtsstreitigkeiten und andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen verhandelt. Das Gericht hat die Aufgabe, die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu klären und im Streitfall eine gerechte Lösung zu finden. Es ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes.