Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeits­ge­richt Ber­lin ist eine spe­zi­el­le Gerichts­in­stanz, die aus­schließ­lich für die Ent­schei­dung arbeits­recht­li­cher Strei­tig­kei­ten zustän­dig ist. Hier wer­den Arbeits­ver­trags­kon­flik­te, Kün­di­gungs­rechts­strei­tig­kei­ten und ande­re arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­han­delt. Das Gericht hat die Auf­ga­be, die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zu klä­ren und im Streit­fall eine gerech­te Lösung zu fin­den. Es ist Teil der ordent­li­chen Gerichts­bar­keit und unter­liegt den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des Arbeitsgerichtsgesetzes.


  • Isra­el-Kri­tik im Fokus: Ber­li­ner Gericht bestä­tigt Kün­di­gung bei Springer-Verlag

    Isra­el-Kri­tik im Fokus: Ber­li­ner Gericht bestä­tigt Kün­di­gung bei Springer-Verlag

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    Am 22. Mai 2024 hat das Arbeits­ge­richt Ber­lin (Az. 37 Ca 12701/23) ent­schie­den, dass der Sprin­ger-Ver­lag recht­mä­ßig einen Aus­zu­bil­den­den kün­dig­te, der sich öffent­lich gegen die pro-israe­li­sche Hal­tung des Unter­neh­mens äußer­te. Der Aus­zu­bil­den­de, der im Sep­tem­ber 2023 sei­ne Aus­bil­dung zum Medi­en­ge­stal­ter begon­nen hat­te, änder­te sein Pro­fil­bild auf der Platt­form “Teams” in den Text “I don’t stand…

  • HelloFresh: Wahl­vor­stand für Betriebs­rats­wahl gewählt, Streit um Grün­dung geht jedoch weiter

    HelloFresh: Wahl­vor­stand für Betriebs­rats­wahl gewählt, Streit um Grün­dung geht jedoch weiter

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    Laut einem Bericht des Tages­spie­gels vom 09. Febru­ar 2023 haben die Betriebsratsinitiator*innen bei HelloFresh einen wich­ti­gen Erfolg erzielt. Nach einem lan­gen juris­ti­schen Streit konn­te nun end­lich ein Wahl­vor­stand für die anste­hen­de Betriebs­rats­wahl gewählt wer­den. Über 500 Beschäf­tig­te haben an der Wahl­ver­samm­lung teil­ge­nom­men und fünf Wahl­vor­stands­mit­glie­der mit einer Zustim­mung von 90 Pro­zent gewählt. Der Wahl­vor­stand wird…

  • Streit um Betriebs­rats­wahl: Teil­erfolg für Start-Up Flink

    Streit um Betriebs­rats­wahl: Teil­erfolg für Start-Up Flink

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    Für die Grün­dung eines Betriebs­ra­tes gibt es in Deutsch­land kei­ne gro­ßen Hür­den. Laut Betriebs­ver­fas­sungs­recht hat jede Beleg­schaft mit über fünf Wahl­be­rech­tig­ten das Recht, zu einer Ver­samm­lung ein­zu­la­den, auf der ein Wahl­vor­stand gewählt wird, der dann die Betriebs­rats­wahl orga­ni­siert. Nötig sind dafür nur min­des­tens drei Initia­to­ren, die den Ter­min für die­se Ver­an­stal­tung recht­zei­tig allen Mit­ar­bei­tern bekanntgeben.…