Mitbestimmungsrechte

Mitbestimmungsrechte bezeichnen das Recht von Arbeitnehmer:innen, in betrieblichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken und Einfluss zu nehmen. Durch die Mitbestimmung werden die Interessen und Belange der Arbeitnehmer:innen berücksichtigt und ihre Position gestärkt. Dies erfolgt in der Regel durch Betriebsräte oder Gewerkschaften, die bei wichtigen Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Entlohnung oder Kündigungen mitbestimmen können. Mitbestimmungsrechte dienen somit der Gleichberechtigung und dem Schutz der Arbeitnehmer:innen.