Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben. Es enthält Regelungen über die Mitbestimmungsrechte und -pflichten der Arbeitnehmervertretungen, insbesondere des Betriebsrats. Ziel des Betriebsverfassungsrechts ist es, eine geregelte und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Unternehmen zu gewährleisten und den Schutz der Arbeitnehmerinteressen zu stärken. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Betriebsversammlungen, Betriebsvereinbarungen und der Beteiligung des Betriebsrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten.

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Die ibp.Akademie blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2025 zurück und dankt allen Teilnehmern, Dozenten und Partnern. Entdecken Sie unsere Seminare für Betriebsräte und starten Sie mit uns in ein starkes 2026!

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Wie das Nachrichtenportal „nd-aktuell“ berichtet, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2023 im Verfahren 4 TaBVGa 1301/22 die Beschwerde der Fluggesellschaft Malta Air (ehemals Ryanair) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus zurückgewiesen und damit den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht, der künftig die Interessen der am Flughafen BER stationierten Beschäftigten der Malta…