Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben. Es enthält Regelungen über die Mitbestimmungsrechte und -pflichten der Arbeitnehmervertretungen, insbesondere des Betriebsrats. Ziel des Betriebsverfassungsrechts ist es, eine geregelte und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Unternehmen zu gewährleisten und den Schutz der Arbeitnehmerinteressen zu stärken. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Betriebsversammlungen, Betriebsvereinbarungen und der Beteiligung des Betriebsrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten.