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ibp.Magazin

  • Recht der Künst­li­chen Intel­li­genz in Bochum
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    Recht der Künst­li­chen Intel­li­genz in Bochum

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    Entdecken Sie die zentralen Aspekte des aufstrebenden Rechtsgebiets der Künstlichen Intelligenz in Bochum. Von den Grundlagen des KI-Rechts bis zu praktischen Herausforderungen und Handlungsempfehlungen – erfahren Sie, wie die rechtliche Regulierung von KI-Systemen gestaltet wird.

  • Kann der Arbeit­ge­ber eine Schu­lung ablehnen?

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    Als Betriebs­rats­mit­glied haben Sie Anspruch auf eine Schu­lung zu den Grund­la­gen von Arbeits­recht und Betriebs­ver­fas­sungs­recht. Die­se Schu­lun­gen sind not­wen­dig, damit Sie Ihre Auf­ga­ben effi­zi­ent erfül­len kön­nen. Lei­der ver­su­chen man­che Arbeit­ge­ber, Schu­lun­gen mit der Begrün­dung abzu­leh­nen, sie sei­en zu teu­er oder sie hät­ten kein Bud­get dafür. Dies ist jedoch nicht akzep­ta­bel. Das Gesetz besagt ein­deu­tig, dass…

  • Muss ich mei­nen Arbeit­ge­ber um Erlaub­nis bit­ten, bevor ich an einer Schu­lung für Betriebs­rä­te teilnehme?

    Muss ich mei­nen Arbeit­ge­ber um Erlaub­nis bit­ten, bevor ich an einer Schu­lung für Betriebs­rä­te teilnehme?

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    Nein, du musst dei­nen Arbeit­ge­ber nicht um Erlaub­nis bit­ten, aber du musst ihn recht­zei­tig dar­über infor­mie­ren. Der Betriebs­rat hat einen gesetz­li­chen Anspruch auf den Besuch von Schu­lun­gen, die für die Erfül­lung sei­ner Auf­ga­ben erfor­der­lich sind. Der Arbeit­ge­ber muss dich von der Arbeit frei­stel­len und die Kos­ten der Schu­lung über­neh­men. Er kann die Schu­lung nicht ver­wei­gern…

  • Wie erfolgt die Anmel­dung zu einer Schu­lung bei der ibp.Akademie?

    Wie erfolgt die Anmel­dung zu einer Schu­lung bei der ibp.Akademie?

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    Als Betriebs­rats­mit­glied haben Sie das Recht, an Schu­lun­gen teil­zu­neh­men, die Ihre Fähig­kei­ten zur Erfül­lung Ihrer Auf­ga­ben ver­bes­sern. Die­ses Recht wird Ihnen durch die Betriebs­ver­fas­sung und die Betriebs­ver­ein­ba­rung gewährt. Vor­aus­set­zung für die Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeit­ge­ber und den Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung ist, dass der Betriebs­rat zuvor beschlos­sen hat, dass das Betriebs­rats­mit­glied an der Schu­lung teil­neh­men soll.…

  • Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

    Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

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    Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von den spe­zi­fi­schen Schu­lun­gen und den ein­zel­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern ab. Eini­ge Schu­lun­gen kön­nen für alle Betriebs­rats­mit­glie­der obli­ga­to­risch sein (z.B. Arbeits­recht 1 bis 3 und Betriebs­ver­fas­sungs­recht 1 bis 3) , wäh­rend ande­re fakul­ta­tiv sein können. 

  • Wel­che Kos­ten muss der Arbeit­ge­ber bei einer Betriebs­rats­schu­lung übernehmen?

    Wel­che Kos­ten muss der Arbeit­ge­ber bei einer Betriebs­rats­schu­lung übernehmen?

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    Der Arbeit­ge­ber trägt die Kos­ten für Rei­se, Unter­kunft und Ver­pfle­gung. Der Betriebs­rat hat einen gro­ßen Ermes­sens­spiel­raum bei der Aus­wahl der Schu­lungs­kur­se. Er ist nicht ver­pflich­tet, die güns­tigs­te Opti­on zu wäh­len, wenn er der Mei­nung ist, dass eine ande­re Opti­on bes­ser wäre.

  • Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

    Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

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    Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sieht vor, dass der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für alle Semi­na­re und Schu­lun­gen , die für die Arbeit­neh­mer erfor­der­lich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), über­neh­men muss. 

  • Haben Betriebs­rats­mit­glie­der für die Schu­lungs­teil­nah­me einen Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung von der Arbeit? 

    Haben Betriebs­rats­mit­glie­der für die Schu­lungs­teil­nah­me einen Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung von der Arbeit? 

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    Der Betriebs­rat ist das von den Arbeit­neh­mern eines Betrie­bes gewähl­te Organ zur Ver­tre­tung ihrer Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Der Betriebs­rat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Teil­nah­me an den für die Arbeit des Betriebs­rats erfor­der­li­chen Schu­lun­gen. Damit hat der Betriebs­rat einen Anspruch auf Frei­stel­lung von der Arbeit unter Fort­zah­lung des Arbeits­ent­gelts…

  • Wie kön­nen Arbeit­neh­mer von der Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat profitieren?

    Wie kön­nen Arbeit­neh­mer von der Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat profitieren?

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    Der Betriebs­rat spielt eine ent­schei­den­de Rol­le für die Arbeit­neh­mer und bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le und Mög­lich­kei­ten zur Ver­bes­se­rung ihrer Arbeits­be­din­gun­gen. Hier sind eini­ge der Haupt­vor­tei­le, von denen Arbeit­neh­mer durch die Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat pro­fi­tie­ren können: Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass die Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat den Arbeit­neh­mern vie­le Vor­tei­le bie­tet. Der Betriebs­rat setzt sich für…

  • Wie kann ich mich für ein Online-Semi­nar anmel­den und was brau­che ich dafür?

    Wie kann ich mich für ein Online-Semi­nar anmel­den und was brau­che ich dafür?

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    Um sich für ein Online-Semi­nar anzu­mel­den, müs­sen Sie das glei­che Ver­fah­ren wie für ein Prä­senz­se­mi­nar befol­gen. Sie erhal­ten dann eine Bestä­ti­gung und einen Zugangs­link zu dem Online-Semi­nar, das über eine Video­kon­fe­renz-Platt­form durch­ge­führt wird. Für ein Online-Semi­nar brau­chen Sie einen Com­pu­ter oder ein Tablet mit Inter­net­zu­gang, eine Web­cam, ein Mikro­fon und einen Laut­spre­cher oder Kopfhörer.